1.3  Steuerung von Systemen und Prozessen
1.3.1   Inhalt und Wesen der Steuerung Kyb 1311 [2/3]
b) Steuerbarkeit
Grundlegende Voraussetzung für das Wirksamwerden einer zielgerichteten Beeinflussung eines Steuerobjekts ist das Gegebensein einer real nutzbaren Steuerbarkeit dieses Objekts.
Diese Beeinflussbarkeit kann sich beziehen

a) auf den Zustand eines zu steuernden Systems bzw. Prozesses (Zustandssteuerbarkeit) und /oder

b) auf den Input oder die Inputs des betreffenden Systems bzw. Prozesses (Eingangssteuerbarkeit) und /oder

c) auf das Übertragungsverhalten des betreffenden Systems bzw. Prozesses (Verhaltenssteuerbarkeit) und /oder

d) auf die Funktion des betreffenden Systems bzw. Prozesses (Funktionssteuerbarkeit) und /oder

e) auf die Struktur (Organisation) des betreffenden Systems bzw. Prozesses (Struktursteuerbarkeit).1

Diese Steuerbarkeit ist in all den genannten Fällen immer nur in bestimmten Bereich, dem Steuerbereich möglich.
Ein solcher Steuerbereich hat auch immer eine Zeitkomponente, da er - in der Zeitachse gesehen - nicht konstant ist.

Beispiel: Ein Unternehmen X habe mit einem Zulieferbetrieb Z einen Rahmenvertrag über die Lieferung eines Gutes G in der Form vereinbart, dass die konkrete Liefermenge und der Lieferzeitpunkt in Abhängigkeit von der Auftragslage im Unternehmen X bestimmt werden kann ("Lieferung auf Abruf"). Als normale Reaktionszeit (= Zeitspanne zwischen Bestellung und Anlieferung) sei eine Zeitspanne von 10 Werktagen vereinbart worden. In dieser Zeitspanne wäre somit die "normale" Steuerbarkeit des Beschaffungsvorgangs "Lieferung auf Abruf" gegeben.
Wenn nun das Unternehmens X - aufgrund einer neuen Auftragslage - eine Bestellung mit dem Wunsch einlöst, dass die Lieferung bereits in 5 Tagen bereitgestellt werden soll, wird es sicherlich zu Problemen kommen, da der Zulieferbetrieb möglicherweise nicht kurzfristig liefern kann oder aber die Beschaffungslogistik (Transport u. a.) dies nicht hergibt. Damit wird die Steuerbarkeit des Beschaffungsvorgangs beeinträchtigt.
1 Beispiele:

a) Zustandssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der Fluktuation oder des Krankenstandes von Beschäftigten in einem Unternehmen.
b) Eingangssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit von Prozessvoraussetzungen (z. B. verfügbare Arbeitskräfte oder nutzbare Arbeitszeit der Beschäftigten).
c) Verhaltenssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der Produktivität in einem Arbeitsprozess.
d) Funktionssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der Funktion eines Systems durch Ausnutzung einer vorhandenen Flexibilität in dessen Einsatzbarkeit (z. B. flexible Fertigungssysteme, Job-Rotation).
e) Struktursteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der Zusammensetzung des Systems in Bezug auf Systemelemente (z. B. flexibel zusammengesetzte Teams bei der Realisierung von Projekten) oder auch Beeinflussbarkeit der Ordnungsbeziehungen zwischen Systemelementen (z. B. flexibel gestaltbare Geschäftsprozesse).