1.3 Steuerung von Systemen und Prozessen |
1.3.1 Inhalt und Wesen der Steuerung |
Kyb 1311 [2/3] |
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b) Steuerbarkeit |
Grundlegende Voraussetzung für das Wirksamwerden einer
zielgerichteten Beeinflussung eines Steuerobjekts ist das
Gegebensein einer real nutzbaren Steuerbarkeit
dieses Objekts. Diese Beeinflussbarkeit kann sich
beziehen
a) auf den Zustand eines
zu steuernden Systems bzw. Prozesses
(Zustandssteuerbarkeit) und /oder
b)
auf den Input oder die Inputs
des betreffenden Systems bzw. Prozesses
(Eingangssteuerbarkeit) und /oder
c)
auf das
Übertragungsverhalten des betreffenden Systems bzw.
Prozesses (Verhaltenssteuerbarkeit) und /oder
d)
auf die Funktion des
betreffenden Systems bzw. Prozesses (Funktionssteuerbarkeit)
und /oder
e) auf die Struktur
(Organisation) des betreffenden Systems bzw. Prozesses (Struktursteuerbarkeit).1
Diese Steuerbarkeit ist in all den genannten Fällen
immer nur in bestimmten Bereich, dem Steuerbereich
möglich. Ein solcher Steuerbereich hat auch immer eine
Zeitkomponente, da er - in der Zeitachse
gesehen - nicht konstant ist.
Beispiel:
Ein Unternehmen X habe mit einem
Zulieferbetrieb Z einen Rahmenvertrag
über die Lieferung eines Gutes G in der
Form vereinbart, dass die konkrete Liefermenge und der
Lieferzeitpunkt in Abhängigkeit von der Auftragslage im
Unternehmen X bestimmt werden kann ("Lieferung auf
Abruf"). Als normale Reaktionszeit (=
Zeitspanne zwischen Bestellung und Anlieferung) sei eine
Zeitspanne von 10 Werktagen vereinbart
worden. In dieser Zeitspanne wäre somit die "normale"
Steuerbarkeit des Beschaffungsvorgangs "Lieferung auf
Abruf" gegeben. Wenn nun das Unternehmens X - aufgrund einer
neuen Auftragslage - eine Bestellung mit dem Wunsch
einlöst, dass die Lieferung bereits in 5
Tagen bereitgestellt werden soll, wird es sicherlich zu
Problemen kommen, da der Zulieferbetrieb möglicherweise
nicht kurzfristig liefern kann oder aber die
Beschaffungslogistik (Transport u. a.) dies nicht hergibt.
Damit wird die Steuerbarkeit des Beschaffungsvorgangs
beeinträchtigt. |
1 Beispiele:
a)
Zustandssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der Fluktuation oder des
Krankenstandes von Beschäftigten in einem Unternehmen.
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b)
Eingangssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit von Prozessvoraussetzungen
(z. B. verfügbare Arbeitskräfte oder nutzbare Arbeitszeit der
Beschäftigten). |
c) Verhaltenssteuerbarkeit: Beeinflussbarkeit der
Produktivität in einem Arbeitsprozess. |
d) Funktionssteuerbarkeit:
Beeinflussbarkeit der Funktion eines Systems durch Ausnutzung einer
vorhandenen Flexibilität in dessen Einsatzbarkeit (z. B. flexible
Fertigungssysteme, Job-Rotation). |
e) Struktursteuerbarkeit:
Beeinflussbarkeit der Zusammensetzung des Systems in Bezug auf
Systemelemente (z. B. flexibel zusammengesetzte Teams bei der
Realisierung von Projekten) oder auch Beeinflussbarkeit der
Ordnungsbeziehungen zwischen Systemelementen (z. B. flexibel
gestaltbare Geschäftsprozesse). |
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