6.1  Kostenplanung 
6.1.2   Plankostenrechnung KLR 6120 [1/2]
a) Begriff
Die Plankostenrechnung ist ein Instrument der kostenstellen- und kostenträgerbezogenen Ermittlung von Plankosten für eine zu erwartende Planbeschäftigung bzw. einen zu kalkulierenden Auftrag.1
Grundlage hierfür bilden exakte Arbeitsablaufs-, Arbeitszeit- und Verbrauchsstudien im Prozess der Leistungserstellung.

Bei der sog. starren Plankostenrechnung werden die Plankosten der einzelnen Kostenstellen für eine zu erwartende Planbeschäftigung (z. B. in Fertigungsstunden) vorgegeben.
Das unterschiedliche Verhalten der Kosten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fixen und variablen Kosten) bleibt dabei unberücksichtigt.

Die flexible Plankostenrechnung berücksichtigt demgegenüber das unterschiedliche Kostenverhalten der einzelnen Kostenarten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Zu diesem Zweck wird mit einem sog. Variator gerechnet.
Eine wichtige Grundlage der Plankostenrechnung bildet die Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen.
b) Plankostenverrechnungssatz
Für die Angebotskalkulation künftiger Aufträge benötigt der Planungs- bzw. Kostenrechner definierte Plankostenverrechnungssätze auf Basis zu erwartender Plankosten und einer vorbestimmten Planbeschäftigung.

In die Ermittlung eines solchen Verrechnungssatzes gehen somit zwei Grundgrößen ein:

  a) die Plankosten der Planperiode [EUR], z. B. bezogen auf eine Kostenstelle, und
  b) die Plankapazität [h], z. B. wiederum bezogen auf die betreffende Kostenstelle.

Dann ergibt sich der Plankostenverrechnungssatz wie folgt:



Mit Hilfe eines definierten Planverrechnungssatzes können die Plankosten für einen Auftrag somit wie folgt ermittelt werden:



Unter "Beschäftigung" ist hierin die für die Erledigung von Aufträgen erforderliche Arbeitszeit [h] zu verstehen.

Beispiel:
Der aktuelle Plankostenverrechnungssatz in der Kostenstelle KST-A betrage 72,50 EUR/h. Ein in dieser Kostenstelle  zu erledigender Auftrag erfordere einen Zeitaufwand von 6,5 h. Daraus ergibt sich folgender Wert für die Plankosten: KPl = 72,50 EUR/h * 6,5 h = 471,25 EUR.