6.1  Kostenplanung 
6.1.1   Grundlagen KLR 6115 [6/6]
f) Ermittlung von Kostenbudgets für Einzel- und Gemeinkosten
Unter der Zielsetzung, die Kostenverursachung in Relation zur Leistung „in den Griff“ bekommen wollen, sind die Ermittlung und Vorgabe von Kostenbudgets, jeweils differenziert nach Kostenarten, unerlässlich.

Budgets für Einzelkosten
Bei der Ermittlung von Kostenbudgets für Einzelkosten geht es vor allem darum, Soll-Vorgaben für die Materialeinzelkosten und die Fertigungseinzelkosten zu bestimmen.
Eine Grundlage für die Ermittlung entsprechender Kostenbudgets bildet die Kenntnis der durchschnittlicher Intensitätsgrößen der Leistungsausbringung (Umsatz) in Bezug auf die damit verbundene Verursachung von Materialkosten sowie von Fertigungslöhnen.

Wie die Ermittlung entsprechender Kostenbudgets im Einzeln vorgenommen werden kann, wird auf nachstehend benannter Sonderseite gezeigt.
Kostenbudgets für Einzelkosten
Budgets für Gemeinkosten
Kostenbudgets lassen sich mit beherrschbarem Aufwand auch für Gemeinkosten sowie für kalkulatorische Kosten ermitteln.
Dies soll nachfolgend am Beispiel der Gemeinkostenlöhne und Gehälter sowie der zugehörigen Personalzusatzkosten demonstriert werden (siehe nachstehend benannte Sonderseite).
Kostenbudgets für Gemeinkosten
Bedeutung einer Null-Basis-Budgetierung
Die Gefahr bei der Bestimmung von Budgets für Gemeinkosten besteht darin, dass es bei einem Ansatz in der Form

Budget(neues Jahr) = Budget(altes Jahr) * (1 + s/100), mit s = Steigerungsrate in Prozent

schnell zur "Aufblähung" der Budgets kommt.

Um dem zu begegnen, muss - auch gegen mögliche Widerstände der betroffenen Bereiche - ein "Schnitt" gemacht werden. Dies bedeutet:
Alles wird gewissermaßen "auf Null" gesetzt. Dies betrifft die Aufgaben, die Strukturen, die Abläufe, den Stellenplan, die sonstigen Ressourcen-Inanspruchnahmen u. a.
In einem mehrstufigen Top-down-Prozess werden dann Lösungen erarbeitet, die eine Übereinstimmung zwischen Aufgaben, Strukturen und Ressourcen-Inanspruchnahme bringen und die dann für eine längere Zeitspanne (3 bis 5 Jahre) Gültigkeit haben (siehe Bild 6.04).2
Bild 6.04: Traditionelle und Null-Basis-Budgetierung
Die Steigerung der Leistung des Unternehmens soll sich in steigendem Betriebsergebnis (BE) zeigen und nicht durch die Aufblähung der Kosten in Gemeinkostenbereichen faktisch zunichte gemacht werden!