4.3  Kostenträgerstückrechnung: Kalkulation 
4.3.4  Zuschlagskalkulation KLR 4341 [2/5]
b) Einstufige summarische Zuschlagskalkulation
Bei diesem Verfahren werden nur zwei (summarische) Kostengrößen betrachtet: a) die erfassten Einzelkosten EK [EUR] und b) die Summe der im Unternehmen zu verrechnenden Gemeinkosten GK [EUR].
Die Zurechnung der Gemeinkosten zu einem Kostenträger wird nach einem Zuschlagssatz zs [%] vorgenommen, der sich aus der Relation der gesamten Einzelkosten einer Abrechnungsperiode zu den gesamten Gemeinkosten der Periode ergibt:

zs = GK * 100 / EK [%].

Die kostenträgerbezogenen Selbstkosten für ein k-tes Produkt (Symbol: skk [EUR/EE]) können dann nach folgender Beziehung ermittelt werden:

skk = ekk * (1 + zs/100), wobei mit ekk die produktbezogenen Einzelkosten bezeichnet werden.

Es wird hierbei vorausgesetzt, dass sich die gesamten Gemeinkosten GK bei allen Kostenträgern proportional zu den Einzelkosten EK verhalten, was in der Praxis allerdings kaum der Fall sein dürfte.
Eine Anwendung dieses sehr einfachen Verfahrens der Zuschlagskalkulation ist daher nur dann möglich, wenn der Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtkosten gering ist und es sich ferner um einen einstufigen Prozess der Leistungserstellung handelt.
Der Einzelunternehmer Max Muster e. K. produziert in seinem Betrieb Pkw-Anhänger verschiedenen Typs.

Im Abrechnungsmonat Juni des Geschäftsjahres Gj. 201x wurden laut Kostenrechnung folgende Daten ermittelt:

Produkt hergestellte Menge [EE] Materialeinzel-kosten [EUR/EE] Fertigungslöhne [EUR/EE] Einzelkosten [EUR]
A 10 1.200 300 15.000
B 5 1.280 360 8.200
C 12 1.120 290 16.920
Summe       40.120

Im Abrechnungszeitraum sind insgesamt 8.024 EUR Gemeinkosten (Symbol: GK)  angefallen.

Aufgabe:
Es sind die Selbstkosten je Anhängertyp [EUR/ME] der drei Typen A, B und C zu ermitteln.
Musterlösung:

Zunächst wird der Zuschlagssatz zs ermittelt. Ansatz und Ergebnis:

zs = GK *100 / EK = 8.024 * 100 / 40.120 = 20 %
.

Im Weiteren können nun für die einzelnen Anhänger-Typen die Stück-Selbstkosten bestimmt werden:

skA = (1.200 + 300) * (1 +20/100) = 1.800 EUR/EE,

skB = (1.280 + 360) * (1 +20/100) = 1.968 EUR/EE,

skC = (1.120 + 290) * (1 +20/100) = 1.692 EUR/EE.