1.4 Information und Kommunikation |
1.4.1 Information: Begriffsbestimmung,
Erläuterungen |
Kyb 1410 [1/7] |
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a) Begriffsbestimmung |
Situation:
Wer versucht, ein Fahrzeug auf einer kurvenreichen
Straße mit Tempo 80 km/h (oder mehr) bei Nebel mit einer
Sichtweite von maximal 5 bis 10 Meter zu steuern, braucht
sich nicht wundern, wenn es "kracht".
Dieses
Beispiel soll vor Augen führen:
Steuern (lenken, führen) ohne (hinreichende) Information
("Kenntnis", "Weitsicht") kann nicht funktionieren! Steuerung und
Information bilden immer eine untrennbare Einheit!
Was aber ist - in diesem Zusammenhang -
eigentlich "Information"? Wie kann ihr Wert,
ihre Nützlichkeit aus der Sicht der Steuerung
beurteilt werden? Was ist bei der
Informationsgewinnung und der
Informationsversorgung der Steuerungsorgane zu
beachten?
Diese und andere Fragen sind - in der
kybernetischen Verallgemeinerung - Gegenstand der
Informationstheorie und sie betreffen zugleich
ursächlich auch das Arbeitsfeld eines Jeden, insbesondere
aber das von Verantwortungsträgern in Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft.
Für die inhaltliche Bestimmung des
Informationsbegriffs wollen wir vier Aussagen
nutzen. |

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Informationen sind Angaben,
Mitteilungen, Beschreibungen (in verbaler,
zahlenmäßiger oder bildhafter Form) über
Ereignisse, Sachverhalte, Personen, Zustände von
Objekten bzw. über den Verlauf von Prozessen in
Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, die aus
Informationsträgern (Signalen)
reproduziert werden.
Diese Angaben,
Mitteilungen usw. werden dann zur "Information",
wenn sie für den Empfänger der
Information einen Neuigkeitswert
haben bzw. zweckorientiertes Wissen
darstellen und diesen dadurch in die Lage,
Entscheidungen zu treffen und Handlungen
auszulösen oder beabsichtige Handlungen zu
unterlassen. |
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Aus dieser Begriffsbestimmung folgt, dass "Information"
immer nur unter Bezugnahme auf einen Empfänger zu
verstehen und damit in folgenden Zusammenhang einzuordnen
ist (siehe Bild 1.23): |
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Bild 1.23: Information und
Steuerung |
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