1.4  Information und Kommunikation
1.4.1   Information: Begriffsbestimmung, Erläuterungen Kyb 1410 [1/7]
a) Begriffsbestimmung
Situation: Wer versucht, ein Fahrzeug auf einer kurvenreichen Straße mit Tempo 80 km/h (oder mehr) bei Nebel mit einer Sichtweite von maximal 5 bis 10 Meter zu steuern, braucht sich nicht wundern, wenn es "kracht".

Dieses Beispiel soll vor Augen führen: Steuern (lenken, führen) ohne (hinreichende) Information ("Kenntnis", "Weitsicht") kann nicht funktionieren! Steuerung und Information bilden immer eine untrennbare Einheit!

Was aber ist - in diesem Zusammenhang - eigentlich "Information"? Wie kann ihr Wert, ihre Nützlichkeit aus der Sicht der Steuerung beurteilt werden? Was ist bei der Informationsgewinnung und der Informationsversorgung der Steuerungsorgane zu beachten?

Diese und andere Fragen sind - in der kybernetischen Verallgemeinerung - Gegenstand der Informationstheorie und sie betreffen zugleich ursächlich auch das Arbeitsfeld eines Jeden, insbesondere aber das von Verantwortungsträgern in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Für die inhaltliche Bestimmung des Informationsbegriffs wollen wir vier Aussagen nutzen.

Informationen sind Angaben, Mitteilungen, Beschreibungen (in verbaler, zahlenmäßiger oder bildhafter Form) über Ereignisse, Sachverhalte, Personen, Zustände von Objekten bzw. über den Verlauf von Prozessen in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, die aus Informationsträgern (Signalen) reproduziert werden.

Diese Angaben, Mitteilungen usw. werden dann zur "Information", wenn sie für den Empfänger der Information einen Neuigkeitswert haben bzw. zweckorientiertes Wissen darstellen und diesen dadurch in die Lage, Entscheidungen zu treffen und Handlungen auszulösen oder beabsichtige Handlungen zu unterlassen.
Aus dieser Begriffsbestimmung folgt, dass "Information" immer nur unter Bezugnahme auf einen Empfänger zu verstehen und damit in folgenden Zusammenhang einzuordnen ist (siehe Bild 1.23):
Bild 1.23: Information und Steuerung