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Zu Aufgabe 1:  Systemdynamische Zustandsdarstellung mit Bezug zu Unternehmen

Buchführungspflichtige Unternehmen haben - als Kaufmann -  gem. § 242 Abs. 1 HGB für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis von Vermögen und Schulden darstellenden Abschluss als Bilanz aufzustellen.
Nach § 242 Abs. 2 HGB sind diese Unternehmen zugleich verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen als Gewinn- und Verlustrechnung anzufertigen.
Nach § 240 Abs. 2 HGB hat der Kaufmann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar zu erstellen. Dieses Inventar bildet die Grundlage für das Erstellen der Schluss-Bilanz zum Geschäftsjahr.
Wichtig ist ferner die Bestimmung in § 252 Nr. 1 HGB, nach der die Wertansätze für die Eröffnungsbilanz (= Startbilanz) des neuen Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen.

Daraus lassen sich nunmehr folgende Bezüge zur systemdynamischen Zustandsdarstellung für die Beschreibung des Verhaltens von Systemen herstellen (siehe auch nachfolgende Grafik, Bild 1.09):

Der betriebswirtschaftliche Anfangszustand eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) T  wird durch die Eröffnungsbilanz zum 01.01. d. J. bestimmt, wobei diese Bilanz im Aufbau und in den ausgewiesenen Werten identisch mit der Schlussbilanz zum 31.12. des Vorjahres T-1 sein muss. Die zum Schuss des Geschäftsjahres T zu erstellende Schlussbilanz (31.12. des Jahres T) wird dann zur Eröffnungsbilanz (Startbilanz) des Geschäftsjahres T+1 (01.01. des Jahres T+1).
Analoges gilt dann auch für das zu erstellende Inventar.

Dies bedeutet: Inventar und Bilanz sind die grundlegenden Instrumente der stichtagsbezogenen Abbildung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Bild 1.09: Betriebswirtschaftliche Interpretation einer systemdynamischen Zustandsdarstellung
Die zeitraumbezogene Abbildung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens nach Abschluss eines Geschäftsjahres T erfolgt in Form der Gewinn- und Verlustrechnung (hier in der Kontoform angedeutet).
Ergänzt werden kann diese Darstellung noch durch die Kapitalflussrechnung, die eine Abbildung der cash-wirksamen Finanzströme (Einzahlungen, Auszahlungen, Cashflow) beinhaltet,