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Sonderseite "Kreditfinanzierung"
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Unter Kredit ist - im
Zusammenhang mit Finanzierungsfragen - ein
Gelddarlehen zu verstehen, das einem
Kreditnehmer durch einen Kreditgeber
auf vertraglicher Grundlage gewährt wird und das
in vereinbarten Raten, zu vereinbarten Terminen
und zu bestimmten Zinskonditionen zurückzuzahlen
ist.
Die über Kredite
bereitgestellten Mittel gehen nicht in das
Eigentum des Unternehmens über, sondern begründen
eine schuldrechtliche Beziehung zwischen
dem Unternehmen als Schuldner und dem Kreditgeber
als Gläubiger.
Die über Kredite bereitgestellten Mittel werden -
der Mittelherkunft nach - als Fremdkapital
bezeichnet. Sie sind mit dem vereinbarten
Rückzahlungsbetrag als Passiva in der
Bilanz des betreffenden Unternehmens auszuweisen
(siehe Bild 4.06c).1 |
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Die für die Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs
benötigten Kredite können
- bei kurzfristigen Kreditlaufzeiten auf
Geldmärkten (Kreditinstitute, Privatpersonen u. a.)
oder
- bei mittel- und langfristigen
Kreditlaufzeiten entweder über Kreditmärkte
(Kreditinstitute, Mittel aus Förderprogrammen der
öffentlichen Hand, andere Unternehmen u. a.) oder über
Kapitalmärkte auf der Grundlage festverzinslicher oder
variabel verzinslicher Wertpapiere (z. B. in Form von
Anleihen oder Schuldverschreibungen)
beschafft werden. |
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Bild 4.06c: Kreditfinanzierung |
Im Unterschied zur Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung
gilt somit für die Kreditfinanzierung:
- Die Kreditüberlassung ist zeitlich befristet.
- Es besteht nur Anspruch auf Rückzahlung
des nominellen Kreditbetrages, nicht aber auf eine
Beteiligung an dem - durch die Kreditvergabe bewirkten
- Vermögenszuwachs im Unternehmen.
- Der Kreditgeber hat in der Regel kein
Mitspracherecht bei der Geschäftsführung des
Unternehmens.
- Die Rückzahlung eines Geldkredits zu vereinbarten
Terminen und in vereinbarter Höhe (Tilgung + Zinsen)
führt beim Kreditnehmer zu einer festen
Liquiditätsbelastung. Dies wird der Kreditnehmer
besonders dann spüren, wenn aufgrund von
Umsatzrückgängen und anderen Einflüssen keine
ausreichenden liquiden Mittel zur Erfüllung aller
Verpflichtungen zur Verfügung stehen.
- Besondere Bedeutung kommt - wie noch im Einzelnen
zu erörtern sein wird - der
Kreditwürdigkeitsprüfung (Stichwort "Rating") zu.
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