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Sonderseite "Langfristige Fremdfinanzierung"
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Der langfristigen Fremdfinanzierung
werden vor allem folgende Sachverhalte im
Wirtschaftsverkehr der Unternehmen mit
Kapitalgebern zugerechnet:
- Zuführung finanzieller Mittel in Form von
gewährten Darlehen u. a.,,
- Zuführung finanzieller Mittel in Form von
gewägten Anleihen (Obligationen,
Schuldverschreibungen)
- Nutzung von Vermögensgegenständen über
Leasing
Bei diesen Sachverhalten ist die Verfügbarkeit
über die Mittel in der Regel auf einer Dauer von
mehreren Jahren vertraglich
geregelt.
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Die nachfolgende Grafik in Bild 4.06b
zeigt in einer Übersicht die Systematisierung der Formen
der langfristigen
Fremdfinanzierung, |
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Bild 4.06b: Formen der langfristigen Fremdfinanzierung |
Die langfristige Fremdfinanzierung hat für die Mehrzahl
der Unternehmen (als Kapitalnehmer) in einem doppelten
Sinne existenzielle Bedeutung:
Auf der
einen Seite ist die Ingangsetzung des
Geschäftsbetriebes eines Unternehmens aufgrund des hierfür
erforderlichen hohen Finanz- bzw. Kapitalbedarfs in der
Regel nicht ohne Bereitstellung langfristigen
Fremdkapitals (Darlehen, Anleihen u. a.) möglich.
Auf der anderen Seite ist das Unternehmen auf
lange Zeit mit der Rückzahlung der Mittel (Tilgung,
Zinsen) belastet, und diese Rückzahlung ist auch dann
fällig, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich "nicht gut
geht"!
Das Aussetzen einer Tilgung - wegen
fehlender Mittel - kann dann bereits Erfüllungsgrund für
das Einleiten eines Insolvenzverfahrens
sein (siehe § 17
InsO)! Die Gewährung von langfristigem
Fremdkapital ist für den Kapitalgeber (z. B. Bank) immer
mit einem mehr oder weniger hohen Risiko
verbunden. Deshalb heißt es für den Kapitalgeber -
frei nach Wilhelm Busch - "Drum prüfe, wer sich lange
bindet ..." |
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