Musterlösung zum Test UNT 1790 "Personalwirtschaft"  [1/1]

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Zu Aufgabe a: Instrumente der personenbezogenen Führung

Instrumente der personenbezogenen Führung werden eingesetzt, um übertragene Arbeitsaufgaben erfolgreich durchführen zu können.
Diese Instrumente lassen sich in vier Hauptgruppen einteilen:
  • Führungsmittel (Unterweisungen, Zielvereinbarungen u. a.),
  • arbeitsrechtliche Mittel (Arbeitsanweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen u. a.),
  • Anreizmittel (Entgeltgestaltung, Statusanreize, Laufbahnplanung u. a.),
  • Kommunikationsmittel (Wahrnehmung von In formationspflichten, Durchführung von Mitarbeitergesprächen, Teambesprechungen).
Zu Aufgabe b: Inhalt eines Arbeitsvertrages

Zum Inhalt eines Arbeitsvertrages gehören vor allem Vereinbarungen

  • zum Inhalt und Aufgabenbereich der Tätigkeit,
  • zur Befristung des Arbeitsverhältnisses, 
  • zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit,
  • zum Tätigkeitsbeginn,
  • zur Dauer der Probezeit,
  • zur Art und Höhe des Entgelts,
  • zum Urlaubsanspruch u. a.
Zu Aufgabe c: Arbeitsverhältnis

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Dies gilt grundsätzlich auch für die Verlängerung der Befristung. Die mündlich vereinbarte Verlängerung ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig.

Die spätere schriftliche Niederlegung der Vereinbarung führt nicht zur rückwirkenden Wirksamkeit der abermaligen Befristung. Somit gilt:

 Frau B. Meier befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.