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Musterlösung zum
Test UNT 1790 "Personalwirtschaft" [1/1]
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Zu Aufgabe a: Instrumente der personenbezogenen Führung
Instrumente der personenbezogenen Führung werden
eingesetzt, um übertragene Arbeitsaufgaben erfolgreich
durchführen zu können. Diese Instrumente lassen sich in
vier Hauptgruppen einteilen:
- Führungsmittel (Unterweisungen,
Zielvereinbarungen u. a.),
- arbeitsrechtliche Mittel
(Arbeitsanweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen u. a.),
- Anreizmittel (Entgeltgestaltung,
Statusanreize, Laufbahnplanung u. a.),
- Kommunikationsmittel (Wahrnehmung von In
formationspflichten, Durchführung von
Mitarbeitergesprächen, Teambesprechungen).
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Zu Aufgabe b: Inhalt eines Arbeitsvertrages
Zum Inhalt eines Arbeitsvertrages gehören vor allem
Vereinbarungen
- zum Inhalt und Aufgabenbereich der Tätigkeit,
- zur Befristung des Arbeitsverhältnisses,
- zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit,
- zum Tätigkeitsbeginn,
- zur Dauer der Probezeit,
- zur Art und Höhe des Entgelts,
- zum Urlaubsanspruch u. a.
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Zu Aufgabe c: Arbeitsverhältnis
Nach § 14 Abs. 4
TzBfG
bedarf die Befristung eines Arbeitsverhältnisses der
Schriftform. Dies gilt grundsätzlich auch für die
Verlängerung der Befristung. Die mündlich vereinbarte
Verlängerung ist nach § 125 Satz 1
BGB
nichtig.
Die spätere schriftliche Niederlegung der Vereinbarung
führt nicht zur rückwirkenden Wirksamkeit der abermaligen
Befristung. Somit gilt:
Frau B. Meier befindet sich in einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis.
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