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Musterlösung zum
Test UNT 1770 "Preiskalkulation" [1/1]
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Zu Aufgabe a: Preisbestandteile
Als Bestandteile eines Preises sind - aus der Sicht
eines Anbieters (Verkäufers) - folgende Positionen
hervorzuheben:
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Selbstkosten
Die Selbstkosten eines Produkts bzw. einer
Leistung beinhalten in allen Branchen die nachstehend
aufgeführten Hauptpositionen (Basis: Vollkostenrechnung):
Herstellungskosten (Materialkosten,
Fertigungskosten, Sondereinzelkosten) [EUR/ME], +
Verwaltungsgemeinkosten [EUR/ME], +
Vertriebsgemeinkosten [EUR/ME], + ggf.
Vertriebseinzelkosten [EUR/ME], = Selbstkosten
[EUR/ME].
Gelingt es nicht, über den Preis
die Selbstkosten zu decken, treten im Umsatzprozess
Verluste ein.
♦
Kalkulatorischer Gewinn Der Gewinn
ist die Risikoprämie für den Unternehmer. Er soll das
"allgemeine unternehmerische Wagnis" abdecken und zugleich
den Weg für die anzustrebende Selbstfinanzierung des
jeweiligen Unternehmens öffnen. Basis für die
Kalkulation eines angemessenen Gewinns in den Preis sind
immer die Selbstkosten eines Produkts oder einer
Leistung:
Selbstkosten [EUR/ME], +
kalkulatorischer Gewinn [EUR/ME] (ermittelt über einen
Gewinnzuschlag in Prozent auf die kalkulierten
Selbstkosten), = Barverkaufspreis [EUR/ME].
Dieser Barverkaufspreis gilt bei der
Bewerbung um den Zuschlag für Aufträge der
öffentlichen Hand als Selbstkostenpreis.
♦
Rabatte, Provisionen, Skonti In die
Preiskalkulation können auch Elemente der preispolitischen
Feinsteuerung (wie Rabatte), ferner Entgelte für den
Vertrieb (Provisionen) und auch Anreize für eine schnelle
Bezahlung der verkauften Erzeugnisse und Leistungen
(Skonti) einbezogen werden. Diese Elemente dürfen aber
die dargestellten Grundbeziehungen
"Preis = Selbstkosten + Gewinn" bzw. "Selbstkosten
= Preis ./. Gewinn" nicht beeinflussen,
wenn der volle Kostenersatz gesichert werden soll.
♦
Umsatzsteuer In der Praxis spielt es
ferner eine Rolle, ob der Kunde ein Unternehmer
ist, der in der Regel umsatzsteuerrechtlich zum sog.
Vorsteuerabzug berechtigt ist, oder ob der Kunde (als
Endverbraucher) die in Rechnung zu setzende
Umsatzsteuer zu bezahlen hat, ohne sie steuerlich absetzen
zu können. Dies hat - aus der Sicht des Kunden - einen
bedeutenden Einfluss darauf, ob der Preis für ihn
akzeptabel ist oder nicht. Die Angabe der Umsatzsteuer
ist für die Preisauszeichnung und für die
Ausstellung von Rechnungen besonders wichtig.
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Zu Aufgabe b: Kalkulation eines Angebotspreises
Die Kalkulation des Angebotspreises ist im betrachteten
Fall nach den Prinzipien der Zuschlagskalkulation
vorzunehmen:
Position |
Sätze [%] |
Betrag [EUR/ME] |
kalkulierte Selbstkosten |
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1.213,00 |
+ kalkulatorischer Gewinnzuschlag |
5,0 |
60,65 |
= Barverkaufspreis (BVP) |
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1,273,65 |
+ einzubeziehender Kundenskonto (s) |
3,0 |
39,39 |
= Zielverkaufspreis (ZVP) |
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1.313,04 |
+ einzubeziehender Kundenrabatt (r) |
12,0 |
179,05 |
= Listenverkaufspreis netto (LPn) |
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1.492,09 |
+ Umsatzsteuer |
19,0 |
283,50 |
= Listenangebotspreis brutto
(LPb) |
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1.775,59 |
Anmerkungen:
Berechnung des
Kundenskontos: Skontobetrag = BVP * s / (100
- s),
Berechnung des Kundenrabatts:
Rabattbetrag = ZVP * r / (100 - r).
Die Angabe zur Maschinenlaufzeit wird
hier nicht benötigt (redundante Angabe, sollte nur ein
bisschen verwirren!). |
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