Test "Kaufmännisches Wissen"

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Begriffe "Kaufmann", "Unternehmer, "Unternehmen" UNT 1715 [1/1]
a) Bezug zu Definitionen in Gesetzeswerken
Im Zusammenhang mit dem Thema "Existenz- bzw. Unternehmensgründung" tauchen naturgemäß die Begriffe "Kaufmann" bzw. "Kauffrau", "Kaufleute", "Unternehmer" sowie "Unternehmen" bzw. "Unternehmung" sehr häufig auf, wobei dies nicht immer mit einer klaren Begriffsbestimmung verbunden ist.

Frage: In welchen der Ihnen bekannten Gesetzeswerken gibt es in welchem Zusammenhang definitorische Formulierungen zu den Termini "Kaufmann", "Unternehmer" und "Unternehmen"?
Ihre Antwort zu a):
b) Unterscheidungen von Kaufmannsbegriffen
An die Bestimmung, wer welche Kaufmannseigenschaft besitzt oder diese auch nicht besitzt, hat der Gesetzgeber bestimmte Merkmale bzw. Voraussetzungen geknüpft.

Frage: In welchem Gesetzeswerk werden - Ihrer Kenntnis nach - welche  drei grundlegenden Kaufmannsbegriffe unterschieden?
Ihre Antwort zu b):
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