Musterantworten  (KLR 5210)      [2/2]

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Musterantwort zu 5.05: Inhalt, Zwecke und Vorgehen der Plankostenrechnung
♦ Flexible Plankostenrechnung
Die flexible Plankostenrechnung ist ein Instrument
  • zur Ermittlung von Plankosten für Kostenstellen,
  • der Durchführung der Plankostenkalkulation von Aufträgen sowie
  • der Durchführung von Soll-Ist-Kostenvergleichen mit differenzierter Abweichungsanalyse.
Voraussetzung für die Anwendung der flexiblen Plankostenrechnung ist die Aufspaltung der Plankosten in fixe und variable Kosten.

Die flexible Plankostenrechnung kann a) auf Vollkosten-Basis sowie b) auf Teilkosten-Basis durchgeführt werden.

Bei der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis erfolgt die Kostenaufspaltung in fixe und variable Kosten nur in der Kostenstellenrechnung, und zwar mittels der sog. Variator-Methode.
Bei der Kostenträgerrechnung wird keine Kostenaufspaltung vorgenommen.
Dies bedeutet, dass die flexible Plankostenrechnung auf Vollkosten-Basis de facto wie eine starre Plankostenrechnung vorgenommen wird. Allerdings bietet dieser Ansatz gute Grundlagen für die notwendige Abweichungsanalyse, vor allem in Richtung Beschäftigungsabweichung und Verbrauchsabweichung.

Wird demgegenüber die flexible Plankostenrechnung auf Teilkosten-Basis ausgeführt, dann finden nur Mischkosten und variable Kosten Beachtung, und zwar sowohl bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen als auch bei der Kostenträgerrechnung. In diesem Falle wird von Grenzplankostenrechnung gesprochen.
Grundlage für die notwendige Aufspaltung der Kosten in fixe und variable Kosten ist die Bestimmung des sog. Variators V.
Der Variator V ist eine Hilfsgröße, die anzeigt, welchen Anteil die variablen Kosten an den Kosten einer Kostenart haben:



Gibt es in der betreffenden Kostenart keinen Anteil variabler Kosten, dann nimmt der Zähler in der obigen Formel den Wert 0 an und wir erhalten einen Variatorwert V = 0. Es handelt sich offenbar um reine Fixkosten.
Bei einem Variatorwert von V = 10 ist abzuleiten, dass es sich bei den erfassten Kosten der betreffenden Kostenart um ausschließlich variable (proportionale) Kosten handelt.
Wird der Anteil variabler Kosten an den Kosten der Kostenart auf 70 % geschätzt, erhalten wir einen Variatorwert von V = 7, das heißt, es handelt sich um Mischkosten, bei denen 30 % fix und 70 % variabel sind.

Der Variator V zeigt somit an, um welchen Betrag sich die Kosten K prozentual ändern, wenn sich die Planbeschäftigung um 10 % ändert:



Anwendung des Variators V:

    variable (poportionale) Kosten einer Kostenart [EUR] = Plankosten der Kostenart [EUR] * Variatorwert / 10.

    Fixkosten einer Kostenart [EUR] = Plankosten der Kostenart [EUR] ./. variable (proportionale) Kosten der Kostenart [EUR].

   Sollkosten einer Kostenart [EUR] = Fixe Kosten der Kostenart + variable Kosten der Kostenart bei Ist-Beschäftigung [EUR].


♦ Grenzplankostenrechnung

Grundlage der Kostenstellenrechnung nach der Methode der Grenzplankostenrechnung ist die Ermittlung eines proportionalen Plankostenverrechnungssatzes:



Weitere Berechnungsgrundlagen der Grenzplankostenrechnung:







Durch die Einbeziehung eines proportionalen Planverrechnungssatzes eröffnet sich die Möglichkeit, die Kostenkontrolle auf Teilkostenbasis durchzuführen.