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Musterantworten (KLR 5210) [2/2]
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Musterantwort zu 5.05: Inhalt, Zwecke und Vorgehen der
Plankostenrechnung |
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♦ Flexible Plankostenrechnung |
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Die flexible Plankostenrechnung ist ein
Instrument
- zur Ermittlung von Plankosten für
Kostenstellen,
- der Durchführung der Plankostenkalkulation
von Aufträgen sowie
- der Durchführung von
Soll-Ist-Kostenvergleichen mit
differenzierter Abweichungsanalyse.
Voraussetzung für die Anwendung der flexiblen
Plankostenrechnung ist die Aufspaltung der Plankosten in
fixe und variable Kosten.
Die flexible Plankostenrechnung kann a)
auf Vollkosten-Basis sowie b)
auf Teilkosten-Basis durchgeführt werden.
Bei der flexiblen Plankostenrechnung auf
Vollkostenbasis erfolgt die Kostenaufspaltung in fixe
und variable Kosten nur in der
Kostenstellenrechnung, und zwar mittels der sog.
Variator-Methode. Bei der Kostenträgerrechnung
wird keine Kostenaufspaltung vorgenommen. Dies
bedeutet, dass die flexible Plankostenrechnung auf
Vollkosten-Basis de facto wie eine starre
Plankostenrechnung vorgenommen wird. Allerdings bietet
dieser Ansatz gute Grundlagen für die notwendige
Abweichungsanalyse, vor allem in Richtung
Beschäftigungsabweichung und Verbrauchsabweichung.
Wird demgegenüber die flexible Plankostenrechnung auf
Teilkosten-Basis ausgeführt, dann finden nur
Mischkosten und variable Kosten Beachtung,
und zwar sowohl bei der innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen als auch
bei der Kostenträgerrechnung. In diesem Falle wird von
Grenzplankostenrechnung gesprochen. |
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Grundlage für die notwendige Aufspaltung der Kosten in fixe und
variable Kosten ist die Bestimmung des sog. Variators V.
Der Variator V ist eine Hilfsgröße, die anzeigt,
welchen Anteil die variablen Kosten an den Kosten einer Kostenart
haben:

Gibt es in der betreffenden Kostenart keinen Anteil variabler
Kosten, dann nimmt der Zähler in der obigen Formel den Wert
0 an und wir erhalten einen Variatorwert V = 0.
Es handelt sich offenbar um reine Fixkosten. Bei einem
Variatorwert von V = 10 ist abzuleiten, dass es
sich bei den erfassten Kosten der betreffenden Kostenart um
ausschließlich variable (proportionale) Kosten
handelt. Wird der Anteil variabler Kosten an den Kosten der
Kostenart auf 70 % geschätzt, erhalten wir einen
Variatorwert von V = 7, das heißt, es handelt
sich um Mischkosten, bei denen 30 % fix und
70 % variabel sind.
Der Variator V
zeigt somit an, um welchen Betrag sich die Kosten K prozentual
ändern, wenn sich die Planbeschäftigung um 10 %
ändert:

Anwendung des Variators V:
variable (poportionale) Kosten einer Kostenart [EUR] = Plankosten
der Kostenart [EUR] * Variatorwert / 10.
Fixkosten einer Kostenart [EUR] = Plankosten der Kostenart
[EUR] ./. variable (proportionale) Kosten der Kostenart [EUR].
Sollkosten einer Kostenart [EUR] = Fixe
Kosten der Kostenart + variable Kosten der Kostenart bei
Ist-Beschäftigung [EUR].
♦ Grenzplankostenrechnung
Grundlage
der Kostenstellenrechnung nach der Methode der
Grenzplankostenrechnung ist die Ermittlung eines
proportionalen Plankostenverrechnungssatzes:

Weitere Berechnungsgrundlagen der Grenzplankostenrechnung:



Durch die Einbeziehung eines proportionalen
Planverrechnungssatzes eröffnet sich die Möglichkeit, die
Kostenkontrolle auf Teilkostenbasis durchzuführen. |
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