Musterantworten  (KLR 5210)      [1/2]

Weiter PDF (zum Drucken) Schließen

Musterantwort zu 5.05: Inhalt, Zwecke und Vorgehen der Plankostenrechnung
♦ Begriffsbestimmungen
Die Plankostenrechnung ist ein Instrument der kostenstellen- und kostenträgerbezogenen Ermittlung von Plankosten für eine zu erwartende Planbeschäftigung bzw. einen zu kalkulierenden Auftrag.
Grundlage hierfür bilden exakte Arbeitsablaufs-, Arbeitszeit- und Verbrauchsstudien im Prozess der Leistungserstellung.

Bei der sog. starren Plankostenrechnung werden die Plankosten der einzelnen Kostenstellen für eine zu erwartende Planbeschäftigung (z. B. in Fertigungsstunden) vorgegeben.
Das unterschiedliche Verhalten der Kosten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fixen und variablen Kosten) bleibt dabei unberücksichtigt.

Die flexible Plankostenrechnung berücksichtigt demgegenüber das unterschiedliche Kostenverhalten der einzelnen Kostenarten in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Zu diesem Zweck wird mit einem sog. Variator gerechnet.

Die flexible Plankostenrechnung kann auf Vollkostenbasis sowie - als sog. Grenzplankostenrechnung - auch als Teilkostenrechnung durchgeführt werden.

Ein Hauptmotiv für die Anwendung der Plankostenrechnung ist darin zu sehen, dass dieses Instrument sehr gut geeignet ist, eine differenzierte Kostenkontrolle und Kostenanalyse vorzunehmen. Diese Analyse orientiert sich auf die Ermittlung der Wirkung folgender Einflüsse auf die betreffenden Ist-Kosten:
  • Einfluss einer von der Planbeschäftigung abweichenden Istbeschäftigung (Beschäftigungsabweichung),
  • Einfluss einer von den Planvorgaben abweichenden Verbrauchsmengen in der Leistungserstellung (Verbrauchsabweichung),
  • Einfluss von Preisänderungen bei Beschaffungsgütern (Preisabweichung).
Eine wichtige Grundlage der Plankostenrechnung bildet die Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen.

In die Ermittlung eines solchen Verrechnungssatzes gehen somit zwei Grundgrößen ein:

     a) die Plankosten der Planperiode [EUR], z. B. bezogen auf eine Kostenstelle, und
     b) die Plankapazität [h], z. B. wiederum bezogen auf die betreffende Kostenstelle.

Dann ergibt sich der Plankostenverrechnungssatz wie folgt:



Mit Hilfe eines definierten Planverrechnungssatzes können die Plankosten für einen Auftrag somit wie folgt ermittelt werden:



Unter "Beschäftigung" ist hierin die für die Erledigung von Aufträgen erforderliche Arbeitszeit [h] zu verstehen.

♦ Starre Plankostenrechnung

Bei der sog. starren Plankostenrechnung wird keine Unterscheidung der Kosten nach fixen und variablen Kosten vorgenommen wird. Dies bedeutet:

Bei der Berechnung von Plankosten werden aber alle Kosten, darunter auch die Fixkosten, gewissermaßen „gewaltsam proportionalisiert“.
Dies hat zur Folge, dass für den Fall, dass die Arbeit in einer Kostenstelle – aus welchen Gründen auch immer – ruht, also keine „Beschäftigung“ vorliegt, die Plankosten den Wert 0,00 EUR annehmen würden.
Ein nach der oben angegebenen Formel ermittelter Plankostenverrechnungssatz ist ein Vollkostensatz und dieser gilt sachlich nur für den Fall, dass die in die Berechnung eingehende Planbeschäftigung auch mit der konkreten Istbeschäftigung übereinstimmt.
Dies ist aber in der Praxis selten der Fall. Typischer sind hier vielmehr Beschäftigungsschwankungen. Diese haben aber – wie wir wissen – erheblichen Einfluss auf das Kostenverhalten.