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Musterantworten (KLR 5210) [1/2]
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Musterantwort zu 5.05: Inhalt, Zwecke und Vorgehen der
Plankostenrechnung |
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♦ Begriffsbestimmungen |
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Die Plankostenrechnung ist ein Instrument
der kostenstellen- und kostenträgerbezogenen Ermittlung
von Plankosten für eine zu erwartende
Planbeschäftigung bzw. einen zu kalkulierenden Auftrag.
Grundlage hierfür bilden exakte
Arbeitsablaufs-, Arbeitszeit- und Verbrauchsstudien im
Prozess der Leistungserstellung.
Bei der sog.
starren Plankostenrechnung werden die
Plankosten der einzelnen Kostenstellen für eine zu
erwartende Planbeschäftigung (z. B. in Fertigungsstunden)
vorgegeben. Das unterschiedliche Verhalten der Kosten
in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad (fixen und
variablen Kosten) bleibt dabei unberücksichtigt.
Die flexible Plankostenrechnung
berücksichtigt demgegenüber das unterschiedliche
Kostenverhalten der einzelnen Kostenarten in Abhängigkeit
vom Beschäftigungsgrad. Zu diesem Zweck
wird mit einem sog. Variator gerechnet.
Die flexible Plankostenrechnung kann auf
Vollkostenbasis sowie - als sog.
Grenzplankostenrechnung - auch als
Teilkostenrechnung durchgeführt werden.
Ein Hauptmotiv für die Anwendung der Plankostenrechnung
ist darin zu sehen, dass dieses Instrument sehr gut
geeignet ist, eine differenzierte Kostenkontrolle und
Kostenanalyse vorzunehmen. Diese Analyse orientiert sich
auf die Ermittlung der Wirkung folgender Einflüsse auf die
betreffenden Ist-Kosten:
- Einfluss einer von der
Planbeschäftigung abweichenden Istbeschäftigung
(Beschäftigungsabweichung),
- Einfluss einer von den
Planvorgaben abweichenden Verbrauchsmengen in der
Leistungserstellung (Verbrauchsabweichung),
- Einfluss
von Preisänderungen bei Beschaffungsgütern
(Preisabweichung).
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Eine wichtige Grundlage der Plankostenrechnung bildet die
Ermittlung von Plankostenverrechnungssätzen.
In die Ermittlung eines solchen Verrechnungssatzes gehen somit
zwei Grundgrößen ein:
a) die
Plankosten der Planperiode [EUR], z. B. bezogen auf eine
Kostenstelle, und b) die
Plankapazität [h], z. B. wiederum bezogen auf die betreffende
Kostenstelle.
Dann ergibt sich der
Plankostenverrechnungssatz wie folgt:

Mit Hilfe eines definierten Planverrechnungssatzes
können die Plankosten für einen Auftrag somit wie folgt ermittelt
werden:

Unter "Beschäftigung" ist hierin die für die
Erledigung von Aufträgen erforderliche Arbeitszeit [h]
zu verstehen.
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Starre Plankostenrechnung
Bei der sog. starren Plankostenrechnung
wird keine Unterscheidung der Kosten nach fixen
und variablen Kosten vorgenommen wird. Dies bedeutet:
Bei der Berechnung von Plankosten werden aber alle Kosten,
darunter auch die Fixkosten, gewissermaßen „gewaltsam
proportionalisiert“. Dies hat zur Folge,
dass für den Fall, dass die Arbeit in einer Kostenstelle – aus
welchen Gründen auch immer – ruht, also keine „Beschäftigung“
vorliegt, die Plankosten den Wert 0,00 EUR annehmen würden. Ein
nach der oben angegebenen Formel ermittelter
Plankostenverrechnungssatz ist ein Vollkostensatz und dieser gilt sachlich nur für den
Fall, dass die in die Berechnung eingehende Planbeschäftigung
auch mit der konkreten Istbeschäftigung übereinstimmt.
Dies ist aber in der Praxis selten der Fall. Typischer sind hier
vielmehr Beschäftigungsschwankungen. Diese haben aber –
wie wir wissen – erheblichen Einfluss auf das Kostenverhalten. |
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