Ausgangspunkt
für die Vorwärtskalkulation ist ein
Listeneinkaufspreis
oder ein bereits gegebener Einstandspreis für eine Handelsware.
Das Ziel der Vorwärtskalkulation besteht darin, einen
Verkaufspreis - zunächst als Barverkaufspreis - zu bestimmen, der a)
die Handlungskosten
deckt und b) einen angestrebten
Gewinn absichert.
Im Weiteren wird dann ein Listenverkaufspreis
unter Einbeziehung weiterer Kalkulationsgrößen
ermittelt.
Nr.
Position
Prozentsatz
Betrag
Anmerkungen
1
Listenpreis des Lieferanten
2
./. Lieferer-Rabatt
x %
bezogen
auf Pos. 1
3
= Zieleinkaufspreis
4
./. Lieferer-Skonto
x %
bezogen auf Pos. 3
5
= Bareinkaufspreis
6
+ Bezugskosten
7
= Einstandspreis EP
8
+
Handlungskosten
x %
bezogen
auf Pos. 7
9
= Selbstkosten
10
+ Gewinn
x %
bezogen
auf Pos. 9
11
= Barverkaufspreis BVP
12
+ Kundenskonto [s]
x %
= BVP *
s / (100 - s]
13
+ Vertreterprovision [vp]
x %
= BVP *
vp / (100 - vp)
14
= Zielverkaufspreis ZVP
15
+ Kunden-Rabatt (r)
x %
= ZVP *
r / (100- r)
16
= Listenverkaufspreis LVP
Der Roherlös RE (je 1 ME der
Handelsware) ergibt sich aus der Differenz zwischen dem
Barverkaufspreis BVP und den
Einstandspreis EP:
RE = BVP - EP [EUR/ME].
Der
Kalkulationszuschlag k [%] wird wie folgt
bestimmt:
Für die Ermittlung der Handelsspanne h
[%] ist folgende Formel anzuwenden:
Der Kalkulationsfaktor kf ist wie
folgt zu ermitteln: