Lernstoff zu KLR 2330
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Thema: Kalkulation bei
Kuppelproduktion
♦ Restwertverfahren
Das Restwertverfahren kommt
in der Praxis dann zur Anwendung, wenn bei einem
Verbund-Produktionsprozess ein Hauptprodukt und
ein (oder mehrere) Nebenprodukte als Prozessergebnis
anfallen.
Vorgehen: Zunächst
werden die Herstellkosten der Kuppelproduktion um etwaige
Netto-Erlöse aus dem Verkauf von Nebenprodukten gemindert.
Abfälle, die Aufwand zu ihrer Beseitigung erfordern,
gelten hier nicht als Nebenprodukte. Die verbleibenden
Herstellkosten (zzgl. etwaiger Beseitigungskosten) werden
ausschließlich dem Hauptprodukt zugerechnet. Die Kosten je
Einheit des Hauptprodukts werden mittels
Divisionskalkulation wie folgt ermittelt:

Es bedeuten:
HKk
Herstellkostenkosten je Einheit des Hauptprodukts
[EUR/ME],
HK Gesamte
periodenbezogene Herstellkosten der Kuppelproduktion
[EUR],
VPi
Verkaufspreis des Kuppelprodukts i (i =
1, 2, ..., n) [EUR/ME]
KWV,i
Kosten der Weiterverarbeitung des Nebenprodukts i [EUR/ME]
ui Verkaufsmenge des
Kuppelprodukts i (i = 1, 2, ..., n) [ME]
qk Produktionsmenge des
Hauptprodukts k [EE]
Die Selbstkosten SKk eines
Hauptprodukts ergeben sich dann durch Zurechnung
anteiliger Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nach der
üblichen Zuschlagskalkulation.
Es ist zu erkennen,
dass das Restwertverfahren nicht mehr auf dem
Verursachungsprinzip der Kostenrechnung beruht. Vielmehr
wird hier von einem Tragfähigkeitsprinzip
(Belastungsprinzip) gesprochen, weil die Herstellkosten
der Kuppelprodukte mit den Nettoverkaufserlösen
gleichgesetzt werden. Hinzu kommt über die Anwendung der
Divisionskalkulation noch eine Art Durchschnittsrechnung
hinzu.
♦ Verteilungsverfahren
Werden in einem Verbundproduktionsprozess nur
Hauptprodukte erstellt, dann ist das Restwertverfahren zur
Kostenverteilung nicht anwendbar. In diesem Falle wird auf
eine Verteilung der insgesamt angefallenen Herstellkosten
mittels einer Äquivalenzkennziffernrechnung
zurückgegriffen.
Als Grundlage der Bestimmung von
Äquivalenzkennziffern können zum Beispiel gewählt
werden:
- das Verhältnis der erzielten Verkaufserlöse der
Hauptprodukte,
- das Verhältnis der produzierten Outputmengen der
Haupterzeugnisse oder auch
- technische Parameter (z. B. Heizwerte bei
Heizölen)
oder andere Sachverhalte (wie Marktpreise der Produkte u.
a.).
Die Herstellkosten je Einheit der
Hauptprodukte wird dann wiederum – analog zur bereits
vorgestellten Divisionskalkulation mit
Äquivalenzkennziffern – durch Division der Kostenbeträge
durch die Produktionsmenge bestimmt.
Zu beachten
ist allerdings, das die hier bei Verbundproduktion
gewählte Form der Äquivalenzkennziffernrechnung wiederum
nur dem Tragfähigkeitsprinzip (Belastungsprinzip) folgt
und zu keiner verursachungsgerechten Kostenverteilung
führt, wie dies bei der Sortenfertigung der Fall ist. |