Lernstoff zu KLR 2330         Seite 2/2

Zurück Drucken Schließen

Thema: Kalkulation bei Kuppelproduktion

♦ Restwertverfahren


Das Restwertverfahren kommt in der Praxis dann zur Anwendung, wenn bei einem Verbund-Produktionsprozess ein Hauptprodukt und ein (oder mehrere) Nebenprodukte als Prozessergebnis anfallen.

Vorgehen:
Zunächst werden die Herstellkosten der Kuppelproduktion um etwaige Netto-Erlöse aus dem Verkauf von Nebenprodukten gemindert.
Abfälle, die Aufwand zu ihrer Beseitigung erfordern, gelten hier nicht als Nebenprodukte.
Die verbleibenden Herstellkosten (zzgl. etwaiger Beseitigungskosten) werden ausschließlich dem Hauptprodukt zugerechnet. Die Kosten je Einheit des Hauptprodukts werden mittels Divisionskalkulation wie folgt ermittelt:



Es bedeuten:

HKk
Herstellkostenkosten je Einheit des Hauptprodukts [EUR/ME],

HK
Gesamte periodenbezogene Herstellkosten der Kuppelproduktion [EUR],

VPi
Verkaufspreis des Kuppelprodukts i (i = 1, 2, ..., n) [EUR/ME]

KWV,i
Kosten der Weiterverarbeitung des Nebenprodukts i [EUR/ME]

ui
Verkaufsmenge des Kuppelprodukts i (i = 1, 2, ..., n) [ME]

qk
Produktionsmenge des Hauptprodukts k [EE]

Die Selbstkosten SKk eines Hauptprodukts ergeben sich dann durch Zurechnung anteiliger Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten nach der üblichen Zuschlagskalkulation.

Es ist zu erkennen, dass das Restwertverfahren nicht mehr auf dem Verursachungsprinzip der Kostenrechnung beruht. Vielmehr wird hier von einem Tragfähigkeitsprinzip (Belastungsprinzip) gesprochen, weil die Herstellkosten der Kuppelprodukte mit den Nettoverkaufserlösen gleichgesetzt werden. Hinzu kommt über die Anwendung der Divisionskalkulation noch eine Art Durchschnittsrechnung hinzu.

♦ Verteilungsverfahren

Werden in einem Verbundproduktionsprozess nur Hauptprodukte erstellt, dann ist das Restwertverfahren zur Kostenverteilung nicht anwendbar. In diesem Falle wird auf eine Verteilung der insgesamt angefallenen Herstellkosten mittels einer Äquivalenzkennziffernrechnung zurückgegriffen.

Als Grundlage der Bestimmung von Äquivalenzkennziffern können zum Beispiel gewählt werden:
  • das Verhältnis der erzielten Verkaufserlöse der Hauptprodukte,
  • das Verhältnis der produzierten Outputmengen der Haupterzeugnisse oder auch
  • technische Parameter (z. B. Heizwerte bei Heizölen)
oder andere Sachverhalte (wie Marktpreise der Produkte u. a.).

Die Herstellkosten je Einheit der Hauptprodukte wird dann wiederum – analog zur bereits vorgestellten Divisionskalkulation mit Äquivalenzkennziffern – durch Division der Kostenbeträge durch die Produktionsmenge bestimmt.

Zu beachten ist allerdings, das die hier bei Verbundproduktion gewählte Form der Äquivalenzkennziffernrechnung wiederum nur dem Tragfähigkeitsprinzip (Belastungsprinzip) folgt und zu keiner verursachungsgerechten Kostenverteilung führt, wie dies bei der Sortenfertigung der Fall ist.