Lernstoff zu KLR 2330
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Thema: Kalkulation bei
Kuppelproduktion
♦ Vorbemerkungen
Charakteristisch für den „Normalfall“ der
Leistungsausbringung von Outputprodukten ist, dass die
einzelnen Produkte bzw. auch Dienstleistungen
voneinander unabhängig erstellt werden, so dass sich
für die Kostenträgerrechnung und speziell für die
Kalkulation von Kosten und Preisen diesbezüglich keine
besonderen Problem ergeben.
In einigen Branchen, so
in der Grundstoffindustrie, in der chemischen
Industrie, in der Lebensmittelindustrie und
in anderen Bereichen ist jedoch dem Tatbestand Rechnung zu
tragen, dass in einem Produktionsprozess zwangsläufig mit
der Herstellung eines oder mehrerer Hauptprodukte
weitere Nebenprodukte, sog. Kuppelprodukte mit
anfallen, die gleichfalls als Kostenträger zu behandeln
sind, weil sie in der Regel – unabhängig vom Hauptprodukt
- weiter verwendet bzw. verkauft werden können.
Beispiele: Ergebnisse des
Produktionsprozesses in Raffinerien sind verschiedene
Benzine (mit unterschiedlichen Eigenschaften),
verschiedene Heizöle und Gase. Bei der Roheisen- und
Stahlerzeugung in Hochofenprozessen fallen neben dem
jeweiligen Hauptprodukt auch Schlacke und Gichtgase an.
In diesen Fällen ist es nicht möglich, den
Werteverzehr bei den eingesetzten Leistungsfaktoren
(Material, Arbeitszeit u. a.) den erstellten Produkten
verursachungsgerecht zuzuordnen, da eine Verbundproduktion
von Haupt- und Nebenprodukten vorliegt.
Im
Unterschied zu den bisher betrachteten Problemen der
Kostenträgerstückrechnung können somit bei Vorliegen einer
Kuppelproduktion nicht einmal mehr die Einzelkosten nach
Kostenträgern erfasst und diesen verursachungsgerecht
zugeordnet werden. Die Herstellkosten sind hier
insgesamt erfassbar. Lediglich Vertriebskosten
können – bei Vorliegen einer Leistungsverwertung –
getrennt den Kostenträgern zugerechnet werden.
Was
zwingt nun eigentlich Unternehmen, für Kuppelprodukte eine
Kalkulation vorzunehmen?
Maßgebend für die
Beantwortung dieser Frage sind die handels- und
steuer-rechtlichen Vorschriften, nach denen die
Unternehmen verpflichtet sind, zumindest für alle
lagerfähigen Produkte die Bestände zum Bilanzstichtag zu
Herstellungskosten zu bewerten. Hinzu kommt, dass
es auch im Hinblick auf die Leistungsverwertung von
Kuppelprodukten von Interesse ist, einen Kostenansatz für
die Bestimmung von Verkaufspreisen zu haben.
Aus diesen Zusammenhängen heraus begründet sich, warum im
Rahmen der Kostenträgerkalkulation auch Kuppelprodukten
die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken ist. Das führt
uns zu der Frage, welche Verfahren überhaupt geeignet
sind, eine einigermaßen nachvollziehbare
Kostenträgerstückrechnung für Kuppelprodukte vorzunehmen.
Praktische Bedeutung haben in dieser Hinsicht vor
allem zwei Verfahren erlangt, und zwar das
Restwertverfahren und das Verteilungsverfahren.1
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