Lernstoff zu KLR 2330         Seite 1/2

Weiter Drucken Schließen

Thema: Kalkulation bei Kuppelproduktion

♦ Vorbemerkungen


Charakteristisch für den „Normalfall“ der Leistungsausbringung von Outputprodukten ist, dass die einzelnen Produkte bzw. auch Dienstleistungen voneinander unabhängig erstellt werden, so dass sich für die Kostenträgerrechnung und speziell für die Kalkulation von Kosten und Preisen diesbezüglich keine besonderen Problem ergeben.

In einigen Branchen, so in der Grundstoffindustrie, in der chemischen Industrie, in der Lebensmittelindustrie und in anderen Bereichen ist jedoch dem Tatbestand Rechnung zu tragen, dass in einem Produktionsprozess zwangsläufig mit der Herstellung eines oder mehrerer Hauptprodukte weitere Nebenprodukte, sog. Kuppelprodukte mit anfallen, die gleichfalls als Kostenträger zu behandeln sind, weil sie in der Regel – unabhängig vom Hauptprodukt - weiter verwendet bzw. verkauft werden können.

Beispiele:
Ergebnisse des Produktionsprozesses in Raffinerien sind verschiedene Benzine (mit unterschiedlichen Eigenschaften), verschiedene Heizöle und Gase.
Bei der Roheisen- und Stahlerzeugung in Hochofenprozessen fallen neben dem jeweiligen Hauptprodukt auch Schlacke und Gichtgase an.

In diesen Fällen ist es nicht möglich, den Werteverzehr bei den eingesetzten Leistungsfaktoren (Material, Arbeitszeit u. a.) den erstellten Produkten verursachungsgerecht zuzuordnen, da eine Verbundproduktion von Haupt- und Nebenprodukten vorliegt.

Im Unterschied zu den bisher betrachteten Problemen der Kostenträgerstückrechnung können somit bei Vorliegen einer Kuppelproduktion nicht einmal mehr die Einzelkosten nach Kostenträgern erfasst und diesen verursachungsgerecht zugeordnet werden.
Die Herstellkosten sind hier insgesamt erfassbar. Lediglich Vertriebskosten können – bei Vorliegen einer Leistungsverwertung – getrennt den Kostenträgern zugerechnet werden.

Was zwingt nun eigentlich Unternehmen, für Kuppelprodukte eine Kalkulation vorzunehmen?

Maßgebend für die Beantwortung dieser Frage sind die handels- und steuer-rechtlichen Vorschriften, nach denen die Unternehmen verpflichtet sind, zumindest für alle lagerfähigen Produkte die Bestände zum Bilanzstichtag zu Herstellungskosten zu bewerten. Hinzu kommt, dass es auch im Hinblick auf die Leistungsverwertung von Kuppelprodukten von Interesse ist, einen Kostenansatz für die Bestimmung von Verkaufspreisen zu haben.
Aus diesen Zusammenhängen heraus begründet sich, warum im Rahmen der Kostenträgerkalkulation auch Kuppelprodukten die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken ist. Das führt uns zu der Frage, welche Verfahren überhaupt geeignet sind, eine einigermaßen nachvollziehbare Kostenträgerstückrechnung für Kuppelprodukte vorzunehmen.

Praktische Bedeutung haben in dieser Hinsicht vor allem zwei Verfahren erlangt, und zwar das Restwertverfahren und das Verteilungsverfahren.1
CONENBERG, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2012.
von KÄNEL, S.: Kostenrechnung und Controlling. Haupt-Verlag, Bern 2008.