Musterantworten  (KLR 1522)    [2/2]

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Musterantwort zu 1.20: Thema "Personalkosten"
b) Ausgewählte Positionen von Personalkosten und deren Kostenreagibilität

In allen Unternehmen machen-  wenngleich in unterschiedlicher Höhe - die Personalkosten einen erheblichen Teil der Selbstkosten aus. Diese Kosten sind für das jeweilige Unternehmen nur tragfähig, wenn durch die Leistungsverwertung der vom Unternehmen erstellten Produkte auch ausreichend kostendeckende und gewinnbringende Erlöse erzielt werden.

Position typische Entgeltformen Ermittlung Reagibilitätsform
Fertigungslöhne Leistungsentgelt als Stück- akkord Bruttolohn [EUR/d] = Akkordsatz [EUR/Stck.] * Leistungsmenge [Stck./d]  (d = Arbeitstag) proportionale Kosten
Fertigungslöhne Leistungsentgelt als Zeit- akkord Bruttolohn [EUR/d] = Minutenfaktor [EUR/Min] * Vorgabezeit [Min./Stck.] * Leistungsmenge [Stck./d] proportionale Kosten
Fertigungslöhne Zeitentgelt  Bruttoverdienst [EUR/Monat] = Stundenlohn [EUR/h] * Leistungszeit [h/Monat] proportionale Kosten, Mischkosten
Gehälter Zeitentgelt Bruttoverdienst [EUR/Monat] = vereinbartes Monatsentgelt [EUR/Monat] Fixkosten
Gehälter Prämienentgelt Bruttoverdienst [EUR/Monat] = Grundbetrag [EUR/Monat] + Prämie [(EUR/Monat] Mischkosten
SV-Beiträge des Arbeitgebers nach gesetzl. Vorschriften (SV-Rechengrößen des Jahres) z. B. 9,35 % des Bruttoverdienstes als Beitrag zur Rentenversicherung Fixkosten, ggf. Mischkosten
Beiträge zur Unfall-versicherung nach gesetzl. Vorschriften Die Höhe der Beiträge zur Berufsgenossenschaft richtet sich nach
einem Gefahrentarif, der Lohn- und Gehaltssumme (Jahresbetrag), den Zu- und Abschlägen entsprechend den angezeigten Versicherungsfällen sowie der Anzahl der Versicherten.
Fixkosten, ggf. Mischkosten

Datenseitige Grundlage der Ermittlung des Brutto-Entgelts bilden
  • die Zeit- und Leistungserfassung in Abhängigkeit von der Entgeltform und die entsprechende geldmäßige Bewertung der Zeit/Leistung,
  • die Erfassung bezahlter und unbezahlter Abwesenheitszeiten (z. B. Urlaub, Krankheit, Mutterschaftsurlaub u. a.),
  • die Erfassung sonstiger Entgelte wie Sozialleistungen, Einmalzahlungen u. a.
Besonders bei Personalkosten tritt das Moment der sog. Kostenremanenz auf: Dies bedeutet, dass Personalkosten noch nachträglich anfallen können, auch wenn ein Mitarbeiter bereits aus dem Arbeitsprozess im Unternehmen ausgeschieden ist (z. B. Abfindung) bzw. wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit (aus welchen Gründen auch immer) einstellt oder einstellen muss.