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Musterantworten (KLR 1522) [2/2]
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Musterantwort zu 1.20: Thema "Personalkosten" |
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b) Ausgewählte Positionen von Personalkosten und
deren Kostenreagibilität
In allen Unternehmen machen- wenngleich in
unterschiedlicher Höhe - die Personalkosten
einen erheblichen Teil der Selbstkosten
aus. Diese Kosten sind für das jeweilige Unternehmen
nur tragfähig, wenn durch die
Leistungsverwertung der vom Unternehmen erstellten
Produkte auch ausreichend kostendeckende und
gewinnbringende Erlöse erzielt
werden.
Position |
typische Entgeltformen |
Ermittlung |
Reagibilitätsform |
Fertigungslöhne |
Leistungsentgelt als Stück- akkord |
Bruttolohn [EUR/d] = Akkordsatz [EUR/Stck.] *
Leistungsmenge [Stck./d] (d = Arbeitstag) |
proportionale Kosten |
Fertigungslöhne |
Leistungsentgelt als Zeit- akkord |
Bruttolohn [EUR/d] = Minutenfaktor [EUR/Min] *
Vorgabezeit [Min./Stck.] * Leistungsmenge [Stck./d] |
proportionale Kosten |
Fertigungslöhne |
Zeitentgelt |
Bruttoverdienst
[EUR/Monat] = Stundenlohn [EUR/h] * Leistungszeit
[h/Monat] |
proportionale Kosten, Mischkosten |
Gehälter |
Zeitentgelt |
Bruttoverdienst [EUR/Monat] = vereinbartes
Monatsentgelt [EUR/Monat] |
Fixkosten |
Gehälter |
Prämienentgelt |
Bruttoverdienst [EUR/Monat] = Grundbetrag
[EUR/Monat] + Prämie [(EUR/Monat] |
Mischkosten |
SV-Beiträge des Arbeitgebers |
nach
gesetzl. Vorschriften (SV-Rechengrößen des Jahres) |
z. B. 9,35 % des Bruttoverdienstes als Beitrag zur
Rentenversicherung |
Fixkosten, ggf. Mischkosten |
Beiträge zur Unfall-versicherung |
nach
gesetzl. Vorschriften |
Die Höhe der Beiträge zur Berufsgenossenschaft
richtet sich nach einem Gefahrentarif, der
Lohn- und Gehaltssumme (Jahresbetrag), den Zu- und
Abschlägen entsprechend den angezeigten
Versicherungsfällen sowie der Anzahl der
Versicherten. |
Fixkosten, ggf. Mischkosten |
Datenseitige Grundlage der Ermittlung
des Brutto-Entgelts bilden
- die Zeit- und Leistungserfassung
in Abhängigkeit von der Entgeltform und die
entsprechende geldmäßige Bewertung der Zeit/Leistung,
- die Erfassung bezahlter und unbezahlter
Abwesenheitszeiten (z. B. Urlaub, Krankheit,
Mutterschaftsurlaub u. a.),
- die Erfassung sonstiger Entgelte
wie Sozialleistungen, Einmalzahlungen u. a.
Besonders bei Personalkosten tritt das Moment der
sog. Kostenremanenz auf: Dies bedeutet,
dass Personalkosten noch nachträglich anfallen können,
auch wenn ein Mitarbeiter bereits aus dem Arbeitsprozess
im Unternehmen ausgeschieden ist (z. B. Abfindung) bzw.
wenn ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit (aus welchen
Gründen auch immer) einstellt oder einstellen muss. |
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