Musterantworten  (KLR 1522)    [1/2]

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Musterantwort zu 1.20: Thema "Personalkosten"
a) Inhalt und Bestandteile der Personalkosten

In allen Unternehmen machen-  wenngleich in unterschiedlicher Höhe - die Personalkosten einen erheblichen Teil der Selbstkosten aus. Diese Kosten sind für das jeweilige Unternehmen nur tragfähig, wenn durch die Leistungsverwertung der vom Unternehmen erstellten Produkte auch ausreichend kostendeckende und gewinnbringende Erlöse erzielt werden.
Daraus folgt, dass es für Unternehmen und alle personalwirtschaftlichen Aktivitäten überaus wichtig ist, nicht nur Höhe und Struktur der Personalaufwendungen im Detail zu kennen, sondern auch zu wissen, welche Zusammenhänge zur Wertschöpfungsrechnung und zur Produktivitätsentwicklung zu beachten sind, welche Kostenreagibilität die einzelnen Komponenten der Personalkosten zeigen und welche rechtlichen und wirtschaftlichen Grundsätze die Ausgestaltung von Einkommens- und Vergütungssystemen bestimmen.
Personalkosten sind alle in Geld bewerteten Aufwendungen, die als Entgelt an Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens gezahlt werden.
Dies betrifft
  • Brutto-Löhne und Lohnbestandteile, die als Entgelt für "geleistete Arbeit" an Arbeiter und gewerblich Auszubildende gezahlt werden,
  • Brutto-Gehälter und weitere Bezüge, die für "geleistete Arbeit" an Angestellte und andere Personengruppen sowie an Auszubildende (nicht gewerblich) gezahlt werden, aber auch
  • Entgelte für "nicht geleistete Arbeit" der Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende), konkret für Urlaub, Feiertage und Krankheit, ferner freiwillige soziale Leistungen, Beiträge zur Vermögensbildung, Fahrkostenerstattung u. a.

Zu den Personalaufwendungen gehören ferner

  • Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung (Lohn- und Gehaltsbereich),
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sowie
  • Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützung (Betriebsrenten u. a.).
Zu den Personalbasiskosten werden die Entgelte bzw. Vergütungen gerechnet, die für die tatsächlich geleistete Arbeit der Mitarbeiter gezahlt werden. Dazu gehören in erster Linie die Brutto-Löhne und -Gehälter.

Zu den Personalzusatzkosten werden hingegen jene personalbedingten oder personalbezogenen Entgelte oder Zahlungen gerechnet, die ein Unternehmen unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit zu tragen sind. Diese Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen.
Zu beachten ist, das auf die Höhe der Personalkosten auch viele externe Faktoren Einfluss haben, so vor allem Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts, die Marktposition des Unternehmens, das Verhalten der Konkurrenz, die Entwicklung der Konjunktur u. a.