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Musterantworten (KLR 1522) [1/2]
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Musterantwort zu 1.20: Thema "Personalkosten" |
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a) Inhalt und Bestandteile der Personalkosten
In allen Unternehmen machen- wenngleich in
unterschiedlicher Höhe - die Personalkosten
einen erheblichen Teil der Selbstkosten
aus. Diese Kosten sind für das jeweilige Unternehmen
nur tragfähig, wenn durch die
Leistungsverwertung der vom Unternehmen erstellten
Produkte auch ausreichend kostendeckende und
gewinnbringende Erlöse erzielt
werden. Daraus folgt, dass es für Unternehmen und alle
personalwirtschaftlichen Aktivitäten überaus wichtig ist,
nicht nur Höhe und Struktur der
Personalaufwendungen im Detail zu kennen, sondern
auch zu wissen, welche Zusammenhänge zur
Wertschöpfungsrechnung und zur
Produktivitätsentwicklung zu beachten sind, welche
Kostenreagibilität die einzelnen Komponenten der
Personalkosten zeigen und welche rechtlichen
und wirtschaftlichen Grundsätze die
Ausgestaltung von Einkommens- und Vergütungssystemen
bestimmen. |
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Personalkosten sind alle in Geld
bewerteten Aufwendungen, die als Entgelt
an Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens
gezahlt werden. Dies betrifft
- Brutto-Löhne und
Lohnbestandteile, die als Entgelt für "geleistete
Arbeit" an Arbeiter und gewerblich
Auszubildende gezahlt werden,
- Brutto-Gehälter und weitere
Bezüge, die für "geleistete Arbeit"
an Angestellte und andere Personengruppen
sowie an Auszubildende (nicht gewerblich)
gezahlt werden, aber auch
- Entgelte für "nicht geleistete Arbeit"
der Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte,
Auszubildende), konkret für Urlaub, Feiertage
und Krankheit, ferner freiwillige soziale
Leistungen, Beiträge zur Vermögensbildung,
Fahrkostenerstattung u. a.
Zu den Personalaufwendungen gehören ferner
- Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Lohn- und
Gehaltsbereich),
- Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
sowie
- Aufwendungen für die Altersversorgung
und für Unterstützung (Betriebsrenten
u. a.).
Zu den Personalbasiskosten werden
die Entgelte bzw. Vergütungen gerechnet, die für
die tatsächlich geleistete Arbeit der
Mitarbeiter gezahlt werden. Dazu gehören in erster
Linie die Brutto-Löhne und
-Gehälter.
Zu den
Personalzusatzkosten werden hingegen jene
personalbedingten oder personalbezogenen Entgelte
oder Zahlungen gerechnet, die ein Unternehmen
unabhängig von der tatsächlich
geleisteten Arbeit zu tragen sind. Diese
Entgelte bzw. Zahlungen beruhen auf gesetzlichen,
tariflichen und betrieblichen Regelungen. Zu
beachten ist, das auf die Höhe der Personalkosten
auch viele externe Faktoren Einfluss haben, so vor
allem Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts,
die Marktposition des Unternehmens, das Verhalten
der Konkurrenz, die Entwicklung der Konjunktur u.
a. |
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