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6.1 Kostenplanung |
6.1.3 Flexible Plankostenrechnung |
KLR 6130 [1/5] |
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a) Begriff |
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Die flexible Plankostenrechnung
ist ein Instrument
- zur Ermittlung von Plankosten
für Kostenstellen,
- der Durchführung der
Plankostenkalkulation von Aufträgen
sowie
- der Durchführung von
Soll-Ist-Kostenvergleichen mit
differenzierter Abweichungsanalyse.
Voraussetzung für die Anwendung der flexiblen
Plankostenrechnung ist die Aufspaltung der
Plankosten in fixe und
variable Kosten. |
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Die flexible Plankostenrechnung kann a)
auf Vollkosten-Basis sowie b)
auf Teilkosten-Basis durchgeführt werden
(siehe Bild 6.05).
Bei der
flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis erfolgt
die Kostenaufspaltung in fixe und variable
Kosten nur in der Kostenstellenrechnung, und zwar
mittels der sog. Variator-Methode. Bei der
Kostenträgerrechnung wird keine Kostenaufspaltung
vorgenommen. Dies bedeutet, dass die flexible
Plankostenrechnung auf Vollkosten-Basis de facto
wie eine starre Plankostenrechnung vorgenommen wird.
Allerdings bietet dieser Ansatz gute Grundlagen für die
notwendige Abweichungsanalyse, vor allem in
Richtung Beschäftigungsabweichung und
Verbrauchsabweichung.
Wird demgegenüber die
flexible Plankostenrechnung auf Teilkosten-Basis
ausgeführt, dann finden nur Mischkosten und variable
Kosten Beachtung, und zwar sowohl bei der
innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zwischen den
Kostenstellen als auch bei der Kostenträgerrechnung.
In diesem Falle wird von Grenzplankostenrechnung
gesprochen. |
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Bild 6.05: Flexible Plankostenrechnung (Einordnung,
Aufgaben) |
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