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1.2 Rechnungswesen |
1.2.2
Rechnungswesen: Rechnungskreise, Teilgebiete |
KLR 1222 [3/3] |
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b) Teilgebiete des Rechnungswesens - Fortsetzung |
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Betriebsstatistik
Die
Betriebsstatistik und mit ihr die
Vergleichsrechnung befassen sich mit der
Aufbereitung und Auswertung des Zahlenmaterials der
Buchführung und der KLR mit dem Ziel, dem Management des
Unternehmens Informationen
zuzuarbeiten, die es in die Lage versetzt, den
Geschäftsbetrieb des Unternehmens besser zu überwachen und
notwendige Entscheidungen aus der Kenntnis von
Zusammenhängen und Trends sowie auf der Grundlage des
Vergleichs zu anderen Unternehmen zu treffen.
Ein
wichtiges Arbeitsergebnis im Sinne der Statistik und
Vergleichsrechnung ist die "Betriebswirtschaftliche
Auswertung" (BWA), die in der Regel automatisch,
gewissermaßen im Nachgang zur Finanzbuchführung, mit Hilfe
moderner EDV-Buchführungsprogramme erstellt wird.
Die in einer BWA enthaltene "Information" kann sich der
Fachwirt nur erschließen, wenn er sich in der Bestimmung
und Interpretation betriebswirtschaftlicher Kennzahlen,
in der Ermittlung und Analyse von Trends und dgl.
auskennt.
Buchführung ist wichtig, die Kosten- und
Leistungsrechnung ist wichtig, aber den Nutzen aus den
vielen hier produzierten Zahlen können ein Kostenrechner
bzw. ein Controller (bzw. andere Verantwortliche) erst
dann ziehen, wenn er auch mit
Statistiken und statistischen Methoden
souverän umgehen kann! Softwareprodukte der
Tabellenkalkulation wie MS Excel bieten
hierfür einen großen Reichtum an Funktionen und
Grafik-Tools an.
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Planungsrechnung
Planungsrechnungen
dienen dazu, Entscheidungsvorschläge (in Varianten) für
die Festlegung von Zielen, Budgets sowie von Maßnahmen zur
Zielerreichung zu erarbeiten und zu begründen.
Planungsrechnungen stützen sich auf das Zahlenmaterial der
Buchführung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der
Statistik.
Planungsrechnungen sind sind ihrem
Inhalt nach vornehmlich Vorschaurechnungen und ermöglichen
es, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit dem "Blick
nach vorn" zu steuern. Dabei spielt - wie aus der
Darstellung in Bild 1.13 hervorgehen soll
- die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eine gewichtige
Rolle.
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Bild 1.13: Planungsrechnung (mit Einordnung der KLR) |
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