1.2  Rechnungswesen 
1.2.2   Rechnungswesen: Rechnungskreise, Teilgebiete KLR 1220 [1/3]
a) Externes und internes Rechnungswesen
Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens wird - wie bereits erwähnt - zunächst zwischen dem Aufgabenbereich eines externen Rechnungswesens und dem Aufgabenbereich eines internen Rechnungswesens unterschieden.

Externes Rechnungswesen

Der Aufgabenbereich des externen Rechnungswesens – auch als Rechnungskreis I bezeichnet - umfasst alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte, die leistungswirtschaftlicher und/oder finanzieller Art sind und die die Beziehungen des Unternehmens zu seiner Umwelt betreffen (Ebenen 1, 2 und 3 in Bild 1.01, Seite KLR 1111).

An einer ordnungsgemäßen Erfassung und Dokumentation all dieser Vorgänge sind vor allem externe Informationsempfänger interessiert, voran die Finanzbehörden und die Kreditinstitute, aber auch Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner.

Dieser erste Rechnungskreis wird mit dem Aufgabengebiet der kaufmännischen (doppelten) Buchführung identifiziert, denn Buchführung ist in aller erster Linie nach außen gerichtet und wird von handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten bestimmt, denen sich kein Unternehmen bzw. kein Kaufmann entziehen kann.

Internes Rechnungswesen

Im zweiten Rechnungskreis geht es primär um die Erfassung und Nachweisführung der Entstehung der betrieblichen Leistung und der dabei verursachten Kosten durch den getätigten Einsatzes von Leistungsfaktoren (menschliche Arbeit, Material, Sachmittel u. a.), einschließlich der Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Betriebsprozesses.

Dies ist das Aufgabengebiet der Kosten- und Leistungsrechnung, das als das interne Rechnungswesen charakterisiert werden kann. Informationsempfänger sind hier interne Adressaten, voran das Management des Unternehmens, die Verantwortlichen für die Angebots- und Nachkalkulation u. a. (siehe auch Bild 1.12).
Bild 1.12:  Externes und internes Rechnungswesen