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1.2 Rechnungswesen |
1.2.2
Rechnungswesen: Rechnungskreise, Teilgebiete |
KLR 1220 [1/3] |
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a) Externes und internes Rechnungswesen |
Innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens wird - wie
bereits erwähnt - zunächst zwischen dem Aufgabenbereich
eines externen Rechnungswesens und dem
Aufgabenbereich eines internen Rechnungswesens
unterschieden.
♦ Externes
Rechnungswesen
Der Aufgabenbereich
des externen Rechnungswesens – auch als Rechnungskreis
I bezeichnet - umfasst alle
betriebswirtschaftlichen Sachverhalte, die
leistungswirtschaftlicher und/oder finanzieller Art sind
und die die Beziehungen des Unternehmens zu seiner Umwelt
betreffen (Ebenen 1, 2 und 3 in Bild 1.01, Seite
KLR
1111).
An einer ordnungsgemäßen Erfassung und
Dokumentation all dieser Vorgänge sind vor allem externe
Informationsempfänger interessiert, voran die
Finanzbehörden und die Kreditinstitute, aber auch
Lieferanten, Kunden und andere Geschäftspartner.
Dieser erste Rechnungskreis wird mit dem Aufgabengebiet
der kaufmännischen (doppelten) Buchführung
identifiziert, denn Buchführung ist in aller erster Linie
nach außen gerichtet und wird von handels- und
steuerrechtlichen Buchführungspflichten bestimmt, denen
sich kein Unternehmen bzw. kein Kaufmann entziehen kann.
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Internes Rechnungswesen
Im zweiten
Rechnungskreis geht es primär um die Erfassung und
Nachweisführung der Entstehung der betrieblichen Leistung
und der dabei verursachten Kosten durch den getätigten
Einsatzes von Leistungsfaktoren (menschliche Arbeit,
Material, Sachmittel u. a.), einschließlich der
Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Betriebsprozesses.
Dies ist das Aufgabengebiet der Kosten- und
Leistungsrechnung, das als das interne Rechnungswesen
charakterisiert werden kann. Informationsempfänger sind
hier interne Adressaten, voran das Management des
Unternehmens, die Verantwortlichen für die Angebots- und
Nachkalkulation u. a. (siehe auch Bild 1.12).
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Bild 1.12: Externes und internes Rechnungswesen |
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