Musterlösung zum Test UNT 1751 "Finanzierung"  [1/1]

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Zu Aufgabe c: Finanzierung und Rechtsform

In beiden Fällen (OHG, GmbH) geht es um eine Gründungsfinanzierung im Sinne der Einlagenfinanzierung (als Außenfinanzierung). Darin besteht die Gemeinsamkeit beider Gründungsvarianten, auch können in beiden Fällen die Einlagen sowohl in Form von Geld, Sachgütern oder immateriellen Vermögensgegenstande vorgenommen werden.

Unterschiede:
Bei der Gründung einer OHG  hängt die Höhe der Einlagen nur von den finanziellen Möglichkeiten (bzw. dem Wollen) der Gesellschafter ab. Eine Mindesthöhe der Einlagen ist gesetzlich nicht geregelt.
Da aber die Höhe der Einlagen den Anspruch an den zu verteilenden Gewinn bestimmt, sind ggf. erforderliche weitere Einlagen der Gesellschafter nur in gegenseitiger Abstimmung - bei Wahrung von Proportionen in der Einlagenhöhe - realisierbar.

Bei einer GmbH muss das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000,00 EUR betragen.
Das Stammkapital setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen der Gesellschafter der GmbH zusammen. Eine einzelne Stammeinlage muss mindestens 100,00 EUR betragen und im Weiteren durch 50 teilbar sein.
Sie kann in Form einer Sach- und/oder Geldeinlage erfolgen. Die sich aus einer Stammeinlage ableitenden Gesellschafterrechte werden als Geschäftsanteil bezeichnet.
Bei Anmeldung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister müssen von jeder Stammeinlage mindestens 25 % und insgesamt mindestens 50 % des Stammkapitals eingezahlt worden sein.

In der Regel ist aus Sicht der Finanzierung die Wahl der Rechtsform "GmbH" als Gründungs-Rechtsform nicht günstig! Diese Rechtsform hat ihre Vorteile dann, wenn "das Geschäft läuft" und die "beschränkte Haftung" genutzt werden kann!
Zu Aufgabe d: Fremdfinanzierung

Eine Fremdfinanzierung eines Unternehmens liegt vor, wenn die zur Ingangsetzung, Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens benötigten finanziellen Mittel von außen und zeitlich befristet
  • über die Vergabe von Krediten durch Kapitalgeber (Kreditinstitute, andere Unternehmen, Privatpersonen u.a.)  und/oder aus
  • Förderprogrammen (EU, Bund, Länder, Kommunen) bereitgestellt und/oder über
  • Anleihen (Schuldverschreibungen),
  • Anzahlungen von Kunden und dgl.
in den Unternehmensprozess eingebracht werden.


Vorteile:
  • Günstige Deckung des Kapitalbedarfs im Falle der Gründung bzw. Erweiterung eines Unternehmens, wenn Marktchancen vorliegen, die Eigenmittel nicht ausreichen und Sicherheiten vorliegen.
  • Fremdkapitalgeber haben vom Grundsatz her keinen Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens.
  • Die anfallenden Zinsen können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Nachteile:
  • Tilgungs- und Zinszahlungsverpflichtungen sind laufende Verpflichtungen (und Belastungen der Liquidität) eines Unternehmens, denen auch in kritischen Situationen nachgekommen werden muss.
  • Es besteht immer eine Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber als Gläubiger. Fremdkapitalgeber können einen Insolvenzantrag stellen.
  • Es müssen Sicherheiten gestellt werden, was in der Regel Entscheidungsspielräume in der Unternehmensführung einengt.