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Musterlösung zum
Test UNT 1751 "Finanzierung" [1/1]
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Zu Aufgabe c: Finanzierung und Rechtsform
In beiden Fällen (OHG, GmbH) geht es um eine
Gründungsfinanzierung im Sinne der
Einlagenfinanzierung (als Außenfinanzierung). Darin
besteht die Gemeinsamkeit beider Gründungsvarianten, auch
können in beiden Fällen die Einlagen sowohl in Form von
Geld, Sachgütern oder immateriellen Vermögensgegenstande
vorgenommen werden.
Unterschiede: Bei der
Gründung einer OHG hängt die Höhe der
Einlagen nur von den finanziellen Möglichkeiten (bzw. dem
Wollen) der Gesellschafter ab. Eine Mindesthöhe der
Einlagen ist gesetzlich nicht geregelt. Da aber die
Höhe der Einlagen den Anspruch an den zu verteilenden
Gewinn bestimmt, sind ggf. erforderliche weitere Einlagen
der Gesellschafter nur in gegenseitiger Abstimmung - bei
Wahrung von Proportionen in der Einlagenhöhe -
realisierbar.
Bei einer GmbH muss
das Stammkapital nach § 5 Abs. 1
GmbHG
mindestens 25.000,00 EUR betragen.
Das Stammkapital setzt sich aus der Summe der
Stammeinlagen der Gesellschafter der GmbH zusammen. Eine
einzelne Stammeinlage muss mindestens 100,00 EUR
betragen und im Weiteren durch 50 teilbar sein. Sie
kann in Form einer Sach- und/oder Geldeinlage erfolgen.
Die sich aus einer Stammeinlage ableitenden
Gesellschafterrechte werden als Geschäftsanteil
bezeichnet. Bei Anmeldung der GmbH zur Eintragung in
das Handelsregister müssen von jeder Stammeinlage
mindestens 25 % und insgesamt mindestens
50 % des Stammkapitals eingezahlt worden sein.
In der Regel ist aus Sicht der Finanzierung die Wahl
der Rechtsform "GmbH" als
Gründungs-Rechtsform nicht günstig! Diese
Rechtsform hat ihre Vorteile dann, wenn "das Geschäft
läuft" und die "beschränkte Haftung" genutzt werden kann! |
Zu Aufgabe d: Fremdfinanzierung
Eine Fremdfinanzierung
eines Unternehmens liegt vor, wenn die zur Ingangsetzung,
Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Geschäftsbetriebes
eines Unternehmens benötigten finanziellen Mittel
von außen und zeitlich befristet
- über die Vergabe von Krediten durch
Kapitalgeber (Kreditinstitute, andere Unternehmen,
Privatpersonen u.a.) und/oder aus
- Förderprogrammen (EU, Bund, Länder,
Kommunen) bereitgestellt und/oder über
- Anleihen (Schuldverschreibungen),
- Anzahlungen von Kunden und dgl.
in den Unternehmensprozess eingebracht werden.
Vorteile:
- Günstige Deckung des Kapitalbedarfs im Falle der
Gründung bzw. Erweiterung eines Unternehmens, wenn
Marktchancen vorliegen, die Eigenmittel nicht
ausreichen und Sicherheiten vorliegen.
- Fremdkapitalgeber haben vom Grundsatz her keinen
Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens.
- Die anfallenden Zinsen können als Betriebsausgaben
steuerlich abgesetzt werden.
Nachteile:
- Tilgungs- und Zinszahlungsverpflichtungen sind
laufende Verpflichtungen (und Belastungen der
Liquidität) eines Unternehmens, denen auch in
kritischen Situationen nachgekommen werden muss.
- Es besteht immer eine Abhängigkeit vom
Fremdkapitalgeber als Gläubiger. Fremdkapitalgeber
können einen Insolvenzantrag stellen.
- Es müssen Sicherheiten gestellt werden, was in der
Regel Entscheidungsspielräume in der
Unternehmensführung einengt.
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