Musterlösungen zum Test (UNT 1110)

Drucken Schließen

Zu Frage 1: Eintragung in das Handelsregister

Im hier betrachteten Fall ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich, denn

  1. handelt es sich um eine Tätigkeit als Freier Beruf (hier ist nur die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt Pflicht),
  2. erfüllt die künftige selbständige Tätigkeit des Herrn Max Muster nach Art und Umfang (noch) nicht die Bestimmung in § 1 HGB,

wonach eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, wenn Art und Umfang der Tätigkeit des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbetrieb bedingt (= Istkaufmann).

Nach § 2 HGB hat der Existenzgründer jedoch die Möglichkeit, sich seine Firma freiwillig in das Handelsregister eintragen zu lassen (= Kannkaufmann).
Zu Frage 2: Persönliche Voraussetzungen

Wichtige persönliche Voraussetzungen sind vor allem:

  • stabile Gesundheit und Belastungsfähigkeit (körperlich-physisch, geistig, psychisch),
  • stabiles Umfeld (Unterstützung durch die Familie u. a.),
  • Eigenschaften eines Unternehmers (Selbstbewusstsein, Risikofreudigkeit, Kontaktfähigkeit, Aufgeschlossenheit für Neues u.a.),
  • ausreichende finanzielle Rücklagen.
Zu Frage 3: Scheinselbstständigkeit

Bei der Gestaltung und Ausführung von Vertragsverhältnissen muss der Existenzgründer darauf achten, dass sich seine Tätigkeit als Selbstständiger deutlich von der eines abhängig Beschäftigten unterscheidet. Dies wird insbesondere von Sozialversicherungsträgern geprüft.

Indizien für eine Scheinselbständigkeit sind zum Beispiel:
  • Der Existenzgründer ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
  • Die Tätigkeit weist keine typischen Merkmale eines unternehmerischen Handelns auf.
  • Die Tätigkeit des Betreffenden entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach jener Tätigkeit, die zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses für denselben Auftraggeber ausgeübt wurde u. a. m.