|
Musterlösungen zum
Test (UNT 1110)
|
|
|
|
|
Zu
Frage 1: Eintragung
in das Handelsregister
Im hier
betrachteten Fall ist eine Eintragung in das
Handelsregister nicht erforderlich, denn
1. handelt es sich um eine Tätigkeit als
Freier Beruf (hier ist nur die Anmeldung beim
zuständigen Finanzamt Pflicht), 2.
erfüllt die künftige selbständige Tätigkeit des Herrn
Max Muster nach Art und Umfang (noch) nicht
die Bestimmung in § 1 HGB,
wonach eine
Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, wenn
Art und Umfang der
Tätigkeit des Unternehmens einen kaufmännisch
eingerichteten Gewerbetrieb bedingt (= Istkaufmann).
Nach § 2 HGB
hat der Existenzgründer jedoch die Möglichkeit, sich seine
Firma freiwillig in das Handelsregister
eintragen zu lassen (= Kannkaufmann). |
Zu Frage 2: Persönliche
Voraussetzungen Wichtige persönliche
Voraussetzungen sind vor allem:
- stabile Gesundheit und Belastungsfähigkeit
(körperlich-physisch, geistig, psychisch),
- stabiles Umfeld (Unterstützung durch die Familie
u. a.),
- Eigenschaften eines Unternehmers
(Selbstbewusstsein, Risikofreudigkeit,
Kontaktfähigkeit, Aufgeschlossenheit für Neues u.a.),
- ausreichende finanzielle Rücklagen.
|
Zu Frage 3:
Scheinselbstständigkeit
Bei der
Gestaltung und Ausführung von Vertragsverhältnissen muss
der Existenzgründer darauf achten, dass sich seine
Tätigkeit als Selbstständiger deutlich von der eines
abhängig Beschäftigten unterscheidet. Dies wird
insbesondere von Sozialversicherungsträgern
geprüft.
Indizien für eine
Scheinselbständigkeit sind zum Beispiel:
- Der Existenzgründer ist auf Dauer und im
Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
- Die Tätigkeit weist keine typischen Merkmale eines
unternehmerischen Handelns auf.
- Die Tätigkeit des Betreffenden entspricht dem
äußeren Erscheinungsbild nach jener
Tätigkeit, die zuvor auf Grund eines
Beschäftigungsverhältnisses für denselben
Auftraggeber ausgeübt wurde u. a. m.
|
|
|