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Musterantworten (KLR 3130) [2/2]
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Musterantwort zu 3.02 - Erstellen und Auswerten eines
Kostenträgerblatts |
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Vorgehen
Die Kostenträgerzeitrechnung übernimmt aus vorangegangenen
Rechnungen folgende Daten: a) aus der
Kostenartenrechnung die direkt
zurechenbaren Einzelkosten (Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhne und dgl.) und b) aus der
Kostenstellenrechnung die
Normalkostenzuschlagssätze zs [%] für die Zurechnung der
Gemeinkosten.
In einem ersten Schritt werden die
Gemeinkosten unter Verwendung des betreffenden
Normalgemeinkostenzuschlages den erfassten Einzelkosten der
Kostenträger zugerechnet, und in einem zweiten Schritt erfolgt
dann die Summation der Kosten je Kostenträger zu den Gesamtkosten
je Kostenart.
Im Weiteren ist zu beachten, dass bei der
Kostenträgerzeitrechnung – im Unterschied zur
Kostenträgerstückrechnung – die Veränderung der Bestände
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beachtet werden muss.
Dies begründet sich aus dem
Erfordernis, dass als Zuschlagsbasis für die Zurechnung der
Verwaltungs- und der Vertriebsgemeinkosten stets die
Herstellkosten des Umsatzes, und nicht die Herstellkosten
der Produktion zu verwenden sind.
Unter Verwendung der
Normalkostenzuschlagssätze für Verwaltungs- und
Vertriebsgemeinkosten können nun die Beträge für die
Zurechnung dieser beiden Gemeinkostenarten ermittelt werden.
Aus der Addition der Herstellkosten des Umsatzes mit den
Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten ergeben sich die
Selbstkosten der Kostenträger und des Unternehmens
insgesamt für die hier betrachtete Abrechnungsperiode.
Den
ermittelten Selbstkosten des Umsatzes werden dann die Erlöse
aus Umsatz (Lt. Buchführung) gegenüberzustellen. Den Saldo aus der
Differenz der betreffenden Beträge bezeichnen wir zunächst als „Umsatzergebnis“.
Das so ermittelte Umsatzergebnis entspricht i. d. R. jedoch
nicht dem realen Betriebsergebnis. Dies hängt damit
zusammen, dass in dem Kostenträgerblatt die Verrechnung der
Gemeinkosten auf Basis der Normalkostenzuschlagssätze
(als Durchschnittswerte abgelaufener Zeitperioden) vorgenommen
wird. Um nun zum realen Betriebsergebnis zu gelangen, gilt es,
die Summe der Normalgemeinkosten lt.
Kostenträgerblatt zu ermitteln und dieser dann die Summe
der Istgemeinkosten des betreffenden Monats
gegenüberzustellen. Dabei können sich Differenzen ergeben, die
als Kostenüberdeckung (Normalgemeinkosten >
Istgemeinkosten) oder als Kostenunterdeckung
(Normalgemeinkosten < Istgemeinkosten) auszuweisen sind.
Das reale Betriebsergebnis
ist dann wie folgt zu errechnen:
Umsatzergebnis
./. Saldo "Normalgemeinkosten ./. Istgemeinkosten"
= Betriebsergebnis.
Ist der Saldo negativ
(Kostenunterdeckung). wurden "zu wenig" Normalkosten
verrechnet, mit de Folge, dass das Umsatzergebnis "zu gut"
ausfällt. Es muss somit um den Betrag der Kostenunterdeckung
vermindert werden.
Ist der Saldo hingegen
positiv (Kostenüberdeckung). wurden "zu viel"
Normalkosten verrechnet, mit de Folge, dass das Umsatzergebnis "zu
niedrig" ausfällt.
Es muss somit um den Betrag der Kostenüberdeckung erhöht werden.
Dies wird im Weiteren an Fallbeispielen näher
verdeutlicht!
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